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Requisition, wie Ausfertigung.
Schreiben, wie Ausfertigung.
Steuerconducteure, deren Arbeiten in Sachen, wo Liquidirung
von Kosten statthaft ist,
a) bei Expeditionen außerhalb des Wohnorts des Conducteurs,
für jeden auf das Geschäft verwendeten Tag, einschließlich
der auf die Reise verwendeten Zeit
b) bei Expeditionen an seinem Wohnorte oder für Fausarbeit,
pr. Tag . .
Auf einen Tag werden 8 Arbeitsstunden gercchnet.
Steuerrepartition bei Dismembrationen und Grundstücken-
tauschen, als: für Auf= und Nachschlagung des Catasters und
Flurbuchs, Prüfung des nach § 5 a der Verordnung vom 30sten
November 1843 von den Interessenten selbst beizubringenden
Flurbuchsertracts und Entwerfung der Steuereinheitenabtheilung,
wenn von einem Stammgrundstück nicht mehr als 2 Stücke
dismembrirt werden .
für jedes folgende Trennstück noch besonders
Anmerkung. Diese Kostenansätze sind, wie sich schon von selbst ver-
steht, nur dann in Anwendung zu bringen, wenn eine Parcel-
lenzergliederung eintritt, wogegen bei bloßer Veräußerung
ganzer Parcellen lediglich nach dem Satze für „Eintragung“ zu
liquidiren ist.
Strafauflage, siehe Auflage.
Verfügung, wie Ausfertigung.
Verhör, wie Pflegung der Güte.
Vernehmung, mündliche, nebst der darüber aufzunehmenden Regi-
stratur
Verpflichtung, tinschließlich der darüber aufzunehmenden Regi
stratur .
Vidimus, ohne Reinschrift, die besonders zu liquidiren ist, nach
der Stärke der zu beglaubigenden Schrift,
Thlr.
#—
Ngr.
——I
10
bis
20
15
bis
Pf.
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