Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

(XIIL ) 
  
Verpflichtung eines Grund= und Hypothekenbuchführers zugleich auf 
die Grund= und Hypothekenbuchführung bei einem oder mehreren an- 
deren von ihm selbst verwalteten Gerichten mit zu richten 
Grund= und Hypothekenbücher — Stellvertretung des Gerichtsvorstandes 
bei Eintragungen in selbige in dem Falle, wenn er oder seine nahen 
Verwandten bei desfallsigen. Rechtsgeschäften selbst betheiligt sind 
— Bestimmungen über die Haltung von Acten in hierauf bezüglichen An- 
gelegenheiten 
Grundstücke, im Besitze der Sichsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie befind= 
lich gewesene und durch Abtretung der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahn 
an den Staat auf letzteren übergegangene, — Anweisung zu Bemer- 
kung der bezüglichen Besitzveränderung in den betreffenden Grund= und 
Hypothekenbüchern . . 
H. 
Handel — Adbschluß eines Vertrags hierüber zwischen dem deutschen Zoll- 
vereine und dem Königreiche beider Sieilien 
Handelsreisende, umherziehende, — Vereinbarung zwischen den Staaten 
des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien wegen deren 
gegenseitiger Behandlung 
Heiln ug erkrankter oder verunglückter unbemittelter Unterthanen, unentgeldliche, 
wechselseitige. — Abschluß einer Convention hierüber zwischen der hie- 
sigen und Herzoglich Sachsen -Altenburgischen Regierung 
Hessen-Homburg, Landgrafschaft, 
October 1845 bei 
— tritt dem Münzcartel vom Eelsten 
  
Hohenzollern = Hechingen, Fürstenthum, — tritt dem Muünzeartel com 
21 sten October 1845 bl 
— Sigmaringen, Fürstenthum, — tritt dem Münzeartel vom DElsten 
October 1845 bei 
Hülfsvollstreckung in das bei einem Schuloner sich oorfindende eur 
cassenbuch der Stadt Oschatz — ist zulässig 
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage= und Quittungs- 
bücher der Sparcassenanstalt zu Neustädtel — ist statthaft 
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden 
casse zu Löbau — ist gestattet . . 
— in die bei der Leihanstalt zu Löbau stehenden Pfänder — ist unsiatthaft. 
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlagebücher der Spar- 
casse zu Auerbach — ist statthaft 
— in die bei einem Schuldner aufgefundenen Einlage= und Ouittungs- 
bücher der Sparcasse zu Crimmitzschau — ist zulässig 
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Quittungsbücher der Spar= 
casse zu Wurzen — ist statthaft 
— in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen E inlage- und Ouitt- 
tungsbücher der Sparcassenanstalt zu Lichtenstein — ist zulässig 
— in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Quittungs= oder 
Einlagebücher der Sparcassenanstalt zu Pulsnitz — ist statthaft 
Quittungsbücher der Spar- 
  
  
  
Tag. 
8 Juli 
27 Mai 
17 Juni 
12 April 
21 Jan. 
"1 
24 Juli 
24 Juli 
24 Juli 
1846 
19 Dec. 
1847 
29 Jan. 
2 März 
9 April 
21 Mai 
4 Sept. 
14 Sept. 
  
  
  
Seite. 
118 fg. 
120 fg. 
121 g. 
84 
Paragraph. 
II. 
III. 
  
 
	        
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