Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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( 
Il 
ter 
Dividenden -Schein 
zur 
Actie La. B. der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Gegen Rückgabe dieses Scheines wird den 2. Januar — 1. Juli 184. aus der Casse der unterzeichneten 
Gesellschaft die für den gedachten Termin auf die Actie La. B. laut dem Nachtrage zu den Statuten zu 
bestimmende und bekannt zu machende Dividende ausgezahlt. 
Zittoan 184 
Directorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
½n Facsimilirte Unterschriften zweier Directoren. 
Nach §& 28. der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an nicht 
erhoben sind, ver Gesellschafts-Casse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig.
	        
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