Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

B. 
Verzeichniß 
derjenigen Ausgangs-Zoll-Aemter und Zoll-Straßen des Deutschen Zoll- und Handels-Vereins an der 
Landes-Grenze zwischen Belgien, über welche resp. auf welchen fremde unverzollte oder solche Waaren, 
bei deren Ausfuhr eine Zoll- oder Steuer-Vergütung gewährt wird, nur abgefertigt werden können. 
  
  
Gegenüberliegende 
Bezeichnung der Zoll-Aemter. Zoll-Straßen. " Belgische Zoll-Stellen. 
  
a. Im Königreich Preußen: Die beiden Zoll-Straßen über die Neben-Zoll= und An- 
sage-Aemter zu 
1. Aachen, Haupt-Joll-Amt 1. Tülleieie .. . ...Henry-(Jhapelle. 
2.Herbesthal..........Welkem«ath. 
2. Malmedy, desgleichen Die beiden Zoll-Straßen über die Neben-Zoll= und An- 
sage-Aemter zu 
1. Rothewasser .. . . Francorchamps. 
2. Warchebrükee Ccheneuxt. 
b. Im Großherzogthume Die Zoll-Straße über das Neben-Zoll= und Ansage-Amt zu 
Luremburg: 
Luxemburg, Haupt-Zoll-(Amt Steinfort Weolberg. 
  
  
Für die Richtigkeit 
(unterz) Helmentag. 
19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.