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Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt — insofern, außer dem
Falle wirklicher gänzlicher Vermögenslosigkeit, häufig nur die Bedürfnisse des Augenblicks die
Mittel solcher Erkrankten oder Verunglückten auf der Reise übersteigen — so ist der ver-
ursachte Aufwand, nach billiger Berechnung, in dem Falle zu ersetzen, wenn entweder der
betreffende Reisende diesen Ersatz aus eignen Mitteln zu leisten vermag, oder wenn die nach
privatrechtlichen Grundsätzen zu seiner Ernährung und Unterstützung verpflichteten Personen,
nämlich seine Ascendenten und Descendenten oder ein Ehegatte desselben dazu vermögend sind,
was erforderlichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der heimathlichen Behörde zu er-
heben ist.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Erklärung vollzogen worden, und es soll dieselbe
nach erfolgter Auswechslung der gleichlautenden Herzoglich Sachsen-Altenburgischen bekannt
gemacht werden.
Dresden, am Züusten December 1846.
Die Königlich Sachsischen Murten, der auswärtigen An-
gelegenheiten und des Innern.
von Zeschau. von Falkenstein.
WO Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse in der Stadt Neustädtel;
vom 29sten Januar 1847.
W Friedrich August, von GOTITES Gnaden könig
von Sachsen 2c. 2c. 2.
thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz
die von dem Stadtrathe zu Neustädtel mit Zustimmung der Stadtverordneten beschlossene
Errichtung einer, den Einlegern gegenüber von der Stadtgemeinde Neustädtel zu vertretenden
Sparcassenanstalt daselbst genehmigt, das Uns vorgelegte Regulativ bestätigt, insonderheit
auch der gevachten Sparcasse die in den 9§& 12, 14, 15 und 16 des letzteren enthaltenen
Rechtsvergünstigungen ausdrücklich verliehen haben.
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