Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

( 59 ) 
C. 
Subscriptions-Bescheinigung. 
Bei der unterzeichneten Stelle ist von 
Herrn N. N. zu N. 
auf einen Nominalbetrag von (Sechstausend) Thalern in (Zwölf) Stück Staatsschuldencassenscheinen 
der neuen 4Aprocentigen Anleihe gegen vorschriftmäßige baare Anzahlung von (Sechshundert) Thalern 
als Werth von 10 3 der gezeichneten Summe, subseribirt worden. 
Der genannte Subseribent hat deshalb den Vorschriften der §#§ 5 und 6 der Bekanntmachung 
vom 27sten März 184 7 pünctlichst nachzukommen und nach Maaßgabe der von ihm geleistet wer- 
denden baaren Nachzahlungen der Ausautwortung obiger Staatspapiere nebst dazu gehörigen Zins- 
coupons seiner Zeit sich zu gewärtigen. 
Dresden 
Leipzig 
□ 
1 am (13ten) April 1847. 
Im Auftrage 
des ständischen Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschuldencasse: 
die Staatsschuldenbuchhalterei 
N. J. 
die Leipziger Bank 
N. N. 
Auf obige Subseriptionssumme wurde ferner geleistet: 
  
  
  
durch Stückzinsenver- gegen 
  
  
  
durch Capitalzahlung: gütung à 49 wegen der Hleichzeiti- 
— Baarzahlungen. ge Ausant- unterschrift 
Hauptsumme in Land- in Obligationen Hertung Datum. es bescheinigen- 
der baar renten- der Betrag Zeit gations- den Cassirers. 
39 Staatsschuld · « werthes 
Einzahlung. briefen. 9 
f v. J. 1830 To. J. 184. von 
Thlr. Ng.|Tolr. (Ng.] Thlr. Ng.] Thlr.Thlr. Thlr. Ng spf. Thlr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Auf der Rückseite ist 5. und 6. der obangezogenen Bekanntmachung wörtlich mit abzudrucken.
	        
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