Inhaltsverzeichnis : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Präsidenten  des  Reichs-Eisenbahn-Amts  nach  dem  Austritt  Maybachs,  seinem
Wunsche  gemäß,  zwölf  Jahre  nicht  wieder  besetzt  wurde  (Geheimer  Rat  Körte
war  nur  kommissarisch  mit  der  Leitung  betraut  und  sein  Nachfolger  Dr.  Schulz
hatte  es  nach  der  ausdrücklichen  Instruktion  Bismarcks  ganz  in  Maybachs  Sinn
zu  verwalten),  so  konnte  man  sagen,  daß  Mahbach  als  ein  unbeschränkter
Eisenbahnkönig  regierte.

Zur  Kennzeichnung  der  Eisenbahnpolitik  Bismarcks  und  Maybachs  ist  noch
Folgendes  zu  bemerken:

Um  mit  dem  Reichs-Eisenbahnprojekte  ernst  zu  machen,  setzten  dieselben
zunächst  das  preußische  Gesetz  vom  4.  Juni  1876,  betr.  die  Uebertragung  des
Eigentums=  und  der  sonstigen  Rechte  des  Staates  an  Eisenbahnen  auf  das  Reich
(Preuß.  Ges.-Samml.  S.  161),  durch.  Als  aber  die  Ausführung  dieses  Gedankens
  an  dem  Widerspruche  der  deutschen  Bundesstaaten  scheiterte,  verlangte
Bismarck,  daß  wenigstens  der  preußische  Staats,  sich  in  den  Besitz  eines  großen
Eisenbahnkomplexes  setze,  bezw.  die  dominirenden  Linien  erwerbe  (Votum
Bismarcks  vom  7.  Februar  1879).1)  Dieses  Programm  wurde  seitdem  von
Bismarck  als  Richtschnur  seiner  Eisenbahnpolitik  festgehalten  und  von  dem
Minister  Maybach  mit  glänzendem  Erfolge  durchgeführt.  )  Die  finanzielle
Bedeutung  der  Staats-Eisenbahnpolitik  fand  in  den  wachsenden  Erträgnissen
der  Staatsbahnen  und  den  günstigen  Betriebsabschlüssen  der  letzten  zehn  Jahre
von  Bismarcks  Amtsthätigkeit  eine  unwiderlegliche  Bestätigung.  Der  Betriebsetat,
  mit  welchem  die  Staats-Eisenbahnverwaltung  für  1889/90  wirtschaftete,
schloß  in  Einnahme  mit  rund  775  Millionen  Mark  ab.

Unbeirrt  verfolgte  Maybach  sein  Ziel,  manche  persönliche  Interessen,  sagte
er,  würden  verletzt  werden,  die  der  Direktoren  und  der  Börse.  „Aber  ich
rechne  es  mir  gerade  als  Verdienst  an,  in  dieser  Beziehung  die  Thätigkeit  der
Börse  zu  beschränken.  Ich  glaube,  daß  die  Börse  hier  als  ein  Giftbaum  wirkt.
der  auf  das  Leben  der  Nation  seinen  verderblichen  Schatten  wirft,  und  dem
die  Wurzel  zu  beschneiden  und  die  Aeste  zu  nehmen  ein  verdienstliches  Werk
der  Regierung  ist.“  Es  gab  einen  Aufruhr  nach  dieser  Rede  im  Abgeordnetenhause.
  Abgeordneter  Richter  lieh  der  Erregtheit  der  einen  Seite  des  Hauses
Worte  durch  eine  Rede,  die  mit  den  Worten  schloß:  „Der  Herr  Minister  hat
uns  nur  bewiesen,  daß  er  keine  blasse  Ahnung  von  dem  Wesen  der  Börse  hat.“

1)  Aktenstücke,  Bd.  J.  S.  303.

2)  Verkündigung  des  Programms  durch  Maybach  in  der  Sitzung  des  Abgeordnetenhauses
  vom  13.  Febr.  1879,  a.  a.  O.  S.  304;  der  entscheidende  Schritt  zur  Konsolidation  des
preußischen  Staatsbahnnetzes  erfolgte  durch  Maybach  am  29.  Okt.  1879,  a.  a.  O.  S.  314
und  am  15.  u.  31.  Jan.  180,  a.  a.  O.S  S.  322.  Die  Natur  der  Dinge  verlangte,  daß  Maybach
die  finanziellen  Verstaatlichungsfragen  allein  mit  dem  Finanzminister  besprach.  Ja  selbst
der  Monarch  verzichtete  auf  vorgängige  Kenntnis  der  einzelnen  Transaktionen.  Nur  so  war
es  möglich,  alle  unlauteren  Spekulationen  auszuschließen.