Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel  57-66.  Bismerd  Wulfl  309

Zukunft  nach  den  Bestlmmungen  des  Prager  Friedens  aufhören  werden,
Preußische  Unterthanen  zu  sein,  ist  eine  Frage,  die  noch  zu  entscheiden
ist,  und  so  longe  sie  es  aber  sind,  dis  auf  die  letzte  Minute  haben  sle  sich
den  Gesetzen  und  Behörden  Preußens  zu  fügen  oder  die  Folgen  zu  trogen,
welche  die  Widersetzlichkeit  nach  sich  ziehen  wird.  Wenn  ader  der  Herr  Vorredner
  aus  den  Bestimmungen  des  Wiener  Friedens  eine  Art  von  Zwitterzustand
  hat  ableiten  wollen,  so  dah  Jeder  sich  in  den  drei  Herzogthümern  für
einen  Dänischen  Unterthanen  erklären  und  dennoch  alle  Vortheile  der  Unterthanenschaft
  Preußens  zu  genießen  fortfahre  und  dabei  die  Dänische  Unterthonenschaft
  oder  die  Möglichkeit,  daß  er  sich  für  diefelde  entscheidet,  dafür
benutzen  könne  um  sich  allen  Lasten  zu  entziehen,  so  würde  doch  dieses  System
Anwendung  auf  Holstein  und  Lauendurg  finden.  Da  könnte  dann  auch  Jeder
sagen:  Ich  will  dis  1870  warten  und  mich  dann  entscheiden,  ob  ich  Preuße
oder  Düne  sein  will,  dis  dahin  dleidt  mir  mit  den  Zumuthungen  der  Stieuerund
  Militairpflicht  vom  Halse.  Ich  glaude,  dadurch  ist  die  Unzulänglichkeit,
  dle  Unrlchtigkelt  der  Behauptungen  des  Herrn  Vorredners
  hinreichend  documentirt.  Wir  bestreiten  dis  1870  keinem  Schleswiger,
  der  die  Düänische  Natlonalität  adoptliren  und  nach  Dänemark  bberfiedeln
  will,  das  Recht  dazu,  halten  ader  an  dem  Grundsatz  fest,  wer  es
gethan  hat  und  sich  darauf  berufen  hat,  der  hat  optirt  nach  der  Freiheit,
die  ihm  der  Wiener  Friede  lähßt.  Ist  er  Däne  geworden,  so  bleibt  er  es
auch  und  wird  als  Däne  angesehen,  wenn  er  etwa  wieder  nach  Hause  kommen
  will.

Wul/#  (Lauenburg).,)  Der  Herr  Abgeordnete  Kryger  hat  in  seinem
Protest,  den  er  für  die  Nordschleswigschen  Bewohner  einzulegen  fU##  gut
besunden  hat,  auch  das  Herzogthum  Lauenburg  erwähnt  und  gewissermaßen
  für  die  Bewohner  desselden  einen  Protest  miteingelegt.  Ich  bestreite
ihm  das  Recht  zueinem  solchen  Protest.  (Bravol)  Durch  den  Wiener
Vertrag  sind  die  Lauenburger  ihrer  Unterthanenpflicht  gegen  den  König  von
Dänemark  entdunden  und  erkennen  jetzt  als  ihren  rechtmäßigen  König  und
Kriegsherrn  Seine  Majestät  den  König  von  Preußen  an.  (Bravol)  Meines
Wissens  ist  es  kelnem  Lauenburger  bis  jetzt  eingefallen,  von  dem  ihm  nach
dem  Wiener  Frieden  zustehenden  Recht,  innerhalb  sechs  Jahren  das  Land  zu
verlossen  und  üder  das  Meer  nach  Dänemark  zu  reisen,  Gedrauch  zu  machen,
um  dort  sein  Vaterland  zu  suchen.  (Bravol)  Ich  glaude  auch,  daß  dies
Niemond  jemals  einfallen  wird.  Kein  Lauenburger  Militnirpflichtiger  fühlt
sich  in  seinem  Gewissen  beengt,  jetzt  mit  vollem  Herzen  und  treuer  Gesinnung
  in  den  Preubßischen  Armeeverdand  einzutreten.  ch  lege  demnach  hierdurch
  Protest  ein  gegen  den  Protest,  den  der  Adgeordnete  Kryger  aus  Nordschleswig
  eingelegt  hat,  insofern  er  Bezug  auf  das  Herzogthum  Lauenburg

44  St.  Ber.  S.  6549.