Artilel 57-66. Bismerd Wulfl 309
Zukunft nach den Bestlmmungen des Prager Friedens aufhören werden,
Preußische Unterthanen zu sein, ist eine Frage, die noch zu entscheiden
ist, und so longe sie es aber sind, dis auf die letzte Minute haben sle sich
den Gesetzen und Behörden Preußens zu fügen oder die Folgen zu trogen,
welche die Widersetzlichkeit nach sich ziehen wird. Wenn ader der Herr Vorredner
aus den Bestimmungen des Wiener Friedens eine Art von Zwitterzustand
hat ableiten wollen, so dah Jeder sich in den drei Herzogthümern für
einen Dänischen Unterthanen erklären und dennoch alle Vortheile der Unterthanenschaft
Preußens zu genießen fortfahre und dabei die Dänische Unterthonenschaft
oder die Möglichkeit, daß er sich für diefelde entscheidet, dafür
benutzen könne um sich allen Lasten zu entziehen, so würde doch dieses System
Anwendung auf Holstein und Lauendurg finden. Da könnte dann auch Jeder
sagen: Ich will dis 1870 warten und mich dann entscheiden, ob ich Preuße
oder Düne sein will, dis dahin dleidt mir mit den Zumuthungen der Stieuerund
Militairpflicht vom Halse. Ich glaude, dadurch ist die Unzulänglichkeit,
dle Unrlchtigkelt der Behauptungen des Herrn Vorredners
hinreichend documentirt. Wir bestreiten dis 1870 keinem Schleswiger,
der die Düänische Natlonalität adoptliren und nach Dänemark bberfiedeln
will, das Recht dazu, halten ader an dem Grundsatz fest, wer es
gethan hat und sich darauf berufen hat, der hat optirt nach der Freiheit,
die ihm der Wiener Friede lähßt. Ist er Däne geworden, so bleibt er es
auch und wird als Däne angesehen, wenn er etwa wieder nach Hause kommen
will.
Wul/# (Lauenburg).,) Der Herr Abgeordnete Kryger hat in seinem
Protest, den er für die Nordschleswigschen Bewohner einzulegen fU## gut
besunden hat, auch das Herzogthum Lauenburg erwähnt und gewissermaßen
für die Bewohner desselden einen Protest miteingelegt. Ich bestreite
ihm das Recht zueinem solchen Protest. (Bravol) Durch den Wiener
Vertrag sind die Lauenburger ihrer Unterthanenpflicht gegen den König von
Dänemark entdunden und erkennen jetzt als ihren rechtmäßigen König und
Kriegsherrn Seine Majestät den König von Preußen an. (Bravol) Meines
Wissens ist es kelnem Lauenburger bis jetzt eingefallen, von dem ihm nach
dem Wiener Frieden zustehenden Recht, innerhalb sechs Jahren das Land zu
verlossen und üder das Meer nach Dänemark zu reisen, Gedrauch zu machen,
um dort sein Vaterland zu suchen. (Bravol) Ich glaude auch, daß dies
Niemond jemals einfallen wird. Kein Lauenburger Militnirpflichtiger fühlt
sich in seinem Gewissen beengt, jetzt mit vollem Herzen und treuer Gesinnung
in den Preubßischen Armeeverdand einzutreten. ch lege demnach hierdurch
Protest ein gegen den Protest, den der Adgeordnete Kryger aus Nordschleswig
eingelegt hat, insofern er Bezug auf das Herzogthum Lauenburg
44 St. Ber. S. 6549.