(X)
Appellationen wider die Entscheidungen der Criminalbehörden in Preßver-
gehen — sind zulässgg..w
Appellationsgerichte — deren Verbindlichkeit zur Aufsichtsführung, daß
die Gerichtsbehörden wegen Vergehen mittelst der Presse und insonder—
heit derjenigen, welche nach Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs
zu beurtheilen sind, Amtswegen mit der Untersuchung verfahren
das selbigen zugewiesene Befugniß, auch ohne vorgängige Be—
schwerde die Einleitung von Untersuchungen und Verhaftnehmungen
anzuordnen, fällt künftig in Ansehung der 9§ 1 des Gesetzes vom L8ten
November 1848 angegebenen Verbrechen hinweg .
— inwiefern selbige bei den in & 67 des obgedachten Gesetzes erwähnten
Verbrechen Vortrag an das Justizministerium zu erstatten haben
Archive der Patrimonialgerichte — deren Instandsetzung zum Behuf der Ab-
gabe an den Staat .
Arzneientaxe — das Erscheinen eines Nachtrags zur vierten Auflage der-
selben betr. .
Ausnahmegesetze, sogenannte, vom deutschen Bunde seit dem Jahre 1819
erlassene, — deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten
April 1848 .. . ..
—--—
B.
Bahnhöfe der Sächsisch-Bayerschen, Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger
Eisenbahnen, in Leipzig gelegene, — Herstellung einer Verbindung
zwischen selbigen durch Erbauung einer Eisenbahn und Anwendung
des Expropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf die Abtretung
des zu deren Baue erforderlichen Grundeigenthums .
—Ductdce1erEcsenbahn .
Bank der Stadt Chemnitz — deren Statuten, 4. Chemnitz.
Bayersch-Sächsische Staatseisenbahn — Herstellung einer Verbindung
zwischen selbiger und den Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger
Eisenbahnen durch Anlegung einer Eisenbahn und Anwendung des
Erpropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf lehtere
— Trract dieser Eisenbahn .
———we1tere Betriebsverwaltung dabei ..
Begnadigungsgesuche — in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte die
Kosten dafür zu entrichten baben ...
Behorden-—Ober-unndttel — welche Prädicate seibigen künftig zu
ertheilen sindd
Belgische Gerichte — welches Verfahren bei Requisitionen an selbige in
Civilproceßsachen zu beobachten it
Bergsachen — die gesetzliche Bestimmung, nach welcher selbige in der höhe-
rren Instanz an das Appellationsgericht zu Dresden verwiesen find,
wird aufgehoben
— Zauziehung von Sachverständigen bei deren Verhandlung und Ent-
scheidung
Berlin, Stadt, — Concession für die vast ge dehewers verungẽegescllshafi zu
Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen
Tag.
18 Noo.
4 Juni
27 Deé.
23 Nov.
4 März
15 April
1 Mai
29 April
=
20 April
8 Nor.
11 Mai
24 Oct.
6 Mril
23 Nov.
Seite
314 fg.
139
361
4
129 fg.
133
134
133
134
256
136
193
38
297
298
360
2*
Paragraph.
1
1 u. 2
14
15