Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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g Z. Hierbei wird zugleich zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach den dem 
Ministerium des Innern vorgelegten und von ihm genehmigten Detailplänen die Jüterbogk= 
Riesaer Anschlußbahn die Fluren der Orte 
Röderau, 
Bobersen, 
Zeithain, 
Gohlis, 
Groß schepa, 
Jacobsthal, 
Kreinitz, 
Fichtenberg 
und den 
Staatsforst Gorisch 
berühren wird, mithin die Bestimmungen der §§# 1 und 2 erwähnten Gesetze und Verordnun- 
gen auf die genannten Flurbezirke und den Staatsforst Gorisch und die darin von der Eisen- 
bahnlinie betroffenen Grundstücke namentlich Anwendung leiden. 
Dresden, den gten Juni 1848. 
Ministerium des Innern. 
Oberländer. 
Eppendorf. 
  
  
Letzte Absendung: am 16ten Juni 1848.
	        
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