(X)
———— —
Grundstücke, lehngeld- oder zinspflichtige, — inwiefern Lehns= und Zins-
herren von Besitzveränderungen dabei zu benachrichtigen sind
Grundstücksbesitzer, s. Grund- und Hypothekenbücher.
H.
Haft, s. Untersuchungshaft.
Herrenloses Gut, dem Gerichtsherrn zustehendes, — geht künftig auf den
Staatsfiscus über .
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa sich vorfindenden Ouit-
tungs= und Einlagebücher der Sparcassen zu Altenberg, Altgeißing, Kö-
nigstein, Radeberg und der Bezirke des Justizamts zu Pirna und des
Gerichts zu Lockwitz — ist zulässig .
J.
Immobiliarbrandversicherungsanstalt, alterbländische, — welche Bei-
träge deren Theilnehmer für den letzten Termin 1848 an die Brand-
casse zu entrichten haben
— — Vertrag über den Anschluß der Oberlausitz an selbige
— führt künftig den Namen „Landes- Immobiliarbrandversicherungsanstalt
Inhibition der in die Sparcassenanstalten zu Altenberg, Altgeißing, König-
stein, Radeberg und der Bezirke des Justizamts zu Pirna und des Ge-
richts zu Lockwitz eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie der darüber
ausgestellten Quittungs= oder Einlagebücher — findet nicht Statt
Instanzenzug in Justizsachen — Entscheidung eines Zweifels bei 8 38, Nr. 5
des Gesetzes vom 28sten Januar 1835 hierüber hinsichtlich der Frage:
wer die außergerichtlichen Kosten des Denuncianten zu erstatten hat,
wenn der Denunciat in erster !*p“. von Strafe und Kosten freige-
sprochen worden ist?
Juden — der § 5 des Gesetzes wegen einiger Modifirationen in deren bürger=
lichen Verhältnissen wird außer Kraft gesetzttt
Jüterbogk-Riesaer-Eisenbahn — welche gesetzliche Bestimmungen bei
Abtretung ves zu deren Baue erforderlichen Orundeigenthums in Ktaft
treten . .
— Richtungslinie derselben
Justitiariate, Königliche, — deren Aufhebung .
Justiz — wird auch in der untern Instanz von der Verwaltung getrennt —
Umfang dersellen
Justizämter — deren Aufhebung
Justizbehörden, höhere, — Entscheidung eines Zweifels bei 8 38, Nr. 5 des
Gesetzes vom 28sten Januar 1835 hierüber in Bezug auf die Frage! wer
die Ertrajudicialien des Denuncianten zu erstatten hat, wenn der De-
nunciat in erster Instanz von Strafe und Kosten freigesprochen worden ist?
— — Cntscheidung der zweifelhaften Rechtsfrage: ob einem Angeschul-
digten gegen die Anlegung und Fortdauer der Untersuchungshaft nach
dem Gesetze hierüber vom 28sten Januar 1835 das Rechtsmittel der
Appellation zustehe? . . .. . . ...
Tag.
23 Nov.
23 Nov.
18 Jan.
14 Juli
30 Aug.
30 Aug.
25 Nov.
7 Sept.
28 Nov.
=
18 Jan.
14 Juli
30 Aug.
30 Aug.
25 Nodv.
24 Febr.
17 Nov.
9 Juni
2 2
23 Nov.
24 Febr.
6 Nov.
Seite.
300
300
164
186
188
342
183 fg.
350 fg
351
164
186
188
342
9fg.
277
140
141
295
v #
Paragraph.
29
76
16
17
22
17
—