Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

  
K. 
Kämmereien, städtische, — inwiefern selbigen Kostenfreiheit wegen executivi— 
scher Einbringung gewisser, liquider, 
Forderungen zusteht 
Kalender — die Einholung einer besondern Concesston zu veren Herausgabe 
fällt künftig weg . ......... 
—Bestempelungder1elben. . 
Kammer, erste, — Ernennung des Grafen von Einstedel zum Mitgliede derselben 
— — Ernennung des von Römer auf Neumark und Löthain zum Mit— 
gliede derselben 
Kammern — deren Zusammenberufung zum nächsten erden Landtage 
Kammergutsgerichte — deren Aufhebung 
Katholiken — nach welcher Höhe selbige die Kirchenanlage im Jahre 1848 
zu entrichten haben 
Kirchen — Verbot gegen Ueberlassung derselben zu politischen Versammlungen 
Kirchenanlage, katholische, — Ausschreiben für deren Erhebung im Jahre 1848 
Kirchenanlagen — Gesetz über die Beitragspflicht der Rittergüter hierzu 
Klagen, nach vorgängigem Provocationsprocesse ex lege diffamari ange- 
stellte, und in der angebrachten Maaße abgewiesene, — inwiefern diese 
Abweisung den sofortigen Verlust des gerühmten Anspruchs nicht zur 
Folge hat und deshalb eine gewisse Clausel dem sprechenden Erkennt- 
nisse beizufügen ist 
— die erläuterte Proceßordnung ad tit. 10, 8 1 wegen Ertheilung von 
Dilationen kann auf die Frist zur Einreichung der Hauptklage nach 
angestelltem Provocationsprocesse nicht angewendet werden 
—— — Nullitäts= — — welche Grundsätze das Oberappellatlonsge- 
richt seinen Entscheidungen hierüber zu unterstellen pflegt . 
Königstein, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Kosten, außergerichtliche, — Verpflichtung des Denuncianten zu deren Abstat- 
tung, wenn der Denunciat in erster Instanz von Strafe und Kosten 
freigesprochen worden ist 
— in luntersuchungen über Preßvergehen erwachsene, – Verbindlichkeit zu 
deren Abstattung 
— wegen Untersuchung gewisser er, vor dem laten März 1848 begangener 
und amnestirter Verbrechen erwachsene, — in welchem Falle selbige 
Gerichtswegen zu übertragen sind 
— für Vertheidigung eines unvermögenden Inculpaten erwachsene, — in— 
wieweit die Untersuchungsgerichte zu deren Bezahlung verbunden sind 
— (. Gerichtskosten. 
Kriegsreservisten — deren Gerichtsstand 
L. 
Landgerichte — deren Aufhebung 
Landtäge, außerordentliche, — Befugniß der Stände, zu Vornahme von Er- 
gänzungswahlen der Mitglieder oder Stellvertreter des Staatsschulden- 
cassenausschusses auf selbigen. .« 
auf Privatrechtstiteln beruhender 
  
23 Nov. 
27 Maͤrz 
10 März 
6 Mai 
27 Dec. 
23 Nov. 
28 Aug. 
15 Nov. 
28 Aug. 
18 Nov. 
1847 
30 Oct. 
1848 
4 März 
14 Juli 
24 Febr. 
23 März 
17 April 
11 Mai 
23 Nod. 
23 Nov. 
3 Nov. 
  
Seite. 
300 
un lVD 
□P½ 
15 
131 
360 
295 
171 g. 
257 
171 fg. 
274 
1 fg. 
31 fg. 
163 fg. 
202 
  
Paragraph. 
28
	        
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