Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
D4Abes Stück vom Jahre 1848.
W 66) Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Altgeißing;
vom 30sten August 1848.
Way. Friedrich August, von GOxTTES# Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
haben, nachdem von dem Stadtrathe und den Stadtverordneten zu Altgeißing die Errichtung
einer zur Benutzung durch die Bewohner von Altgeißing und der Umgegend bestimmten Spar-
cassenanstalt unter Garantirung der Einlagen und der regulativmäßigen Zinsen davon durch
die dortige Stadtgemeinde beschlossen worden, diesem von Unsern Ministerien der Justiz und
des Innern Uns vorgetragenen Unternehmen Unsere Zustimmung ertheilt, auch das Uns vor-
gelegte Regulatio unter Bewilligung der in den §§ 13, 16, 17 und 18 enthaltenen Rechts-
vergünstigungen mit der Wirkung, daß dem Inhalte dieses Regulativs für die Sparcasse zu
Altgeißing von Allen, die es angeht, aufs Genaueste nachgegangen werden soll, genehmigt
und zu dessen Beurkundung das gegenwärtige
Deeret
eigenhändig vollzogen, auch demselben Unser Königliches Insiegel beifügen lassen.
Dresden, am 30sten August 1848.
Friedrich August.
D. Alexander Karl Hermann Braun.
Martin Oberländer.
1848.
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