Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

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Forstbehörden, durchgehends den Anträgen der ständischen Schrift vom 2 sten vorigen Monats 
entsprechend, mit der erforderlichen Anweisung versehen worden. 
10) Ueber die Räthlichkeit und Ausführbarkeit des in mehreren aus Ortschaften des Ge- 
birges eingegangenen Petitionen ausgesprochenen Gesuchs um eine progressive Steuerabmin- 
derung für die Gebirgsgegenden nach den Höhenverhältnissen und mit Zugrundelegung der 
climatischen Abstufungen soll eine genaue Erörterung angestellt und das Ergebniß derselben 
der nächsten Ständeversammlung mitgetheilt werden, nicht minder werden Wir, wegen dreier 
aus den Orten Strehlen, Gruna und Neuostra bei Dresden eingegangenen Petitionen, so- 
weit selbige sich auf angeblich stattfindende Ungleichheit der Grundsteuern beziehen, in der 
ständischen Schrift vom 1 4ten November d. J. gewünschte Erörterung anordnen und, 
dem Ausfalle der letzteren entsprechend, erforderlichen Falls das Geeignete darauf verfügen 
lassen. 
11) Gemäß der ständischen Schrift vom 14ten November d. J. wird eine Rewvi- 
sion des Gesetzes vom 2 sten Juni 1841, die Einführung einer Todtenschau betreffend, mit 
Berücksichtigung der in den Petitionen gerügten Mängel vorgenommen werden und eine Vor- 
lage deshalb an die nächste Ständeversammlung gelangen, auch soll sofort angeordnet werden, 
daß nachgelassen bleibe, durch ein Zeugniß des dem Verstorbenen in der letzten Krankheit be- 
dient gewesenen Arztes den wirklich erfolgten Tod zu bescheinigen. 
12) Die in der Petition Jahn's und Genossen zu Geithain in Bezug auf die Armen- 
pflege und die Versorgung der Armen mit Arbeit —iiel Ansichten und Wünsche 
sollen, der ständischen Schrift vom 10ten November d. J. gemäß, in Erwägung gezogen 
werden. 
13) Die in der auf die Petition des Thierarztes Naumann bezüglichen ständischen 
Schrift vom 15ten November d. J. wegen einer Reform des Thierarznezwesens und der Ver- 
legung der Thierarzneischule nach Tharandt ausgesprochenen Wünsche werden näher erwogen 
werden. 
14) Der in der ständischen Schrift vom 15ten vorigen Monats gestellte Antrag wegen 
Bewilligung einer Nachfrist zur Führung des Beweises von dinglichen Gewerbsberechtigungen 
wird zum Gegenstande weiterer Erörterung gemacht werden. 
15) Die in der ständischen Schrift vom 19ten October d. J. erwähnten Gesuche 
mehrerer Rechtscandidaten werden Wir bei Gelegenheit der Bearbeitung der Advocatenord-= 
nung in Erwägung ziehen, haben auch bereits, um jetzt schon in einer Hinsicht diesen Ge- 
suchen zu entsprechen, eine außerordentliche Immatriculation aller derjenigen Rechtscandidaten, 
welche bis zu Cnde des Jahres 1844 ihre Probeschriften mit günstigem Erfolge eingereicht, 
eintreten lassen. 
16) Die an die Ständeversammlung gebrachten Petitionen wegen ausgedehnterer Oeffent- 
lichkeit bei Besetzung öffentlicher Aemter werden, dem Antrage in der ständischen Schrift vom 
13ten November d. J. entsprechend, der Erwägung unterworfen werden.
	        
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