Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

( 343) 
109) Bekanntmachung 
vom 13ten December 1848. 
Es ist der Bürgermeister Schmidt zu Wurzen des, als Regierungscommissar für den 1U9#t#e#n 
Landtagswahlbezirk ihm ertheilten Auftrags auf Ansuchen wieder enthoben und dieser Auftrag 
dem Landgerichtsdirector Schreiber zu Wurzen ertheilt worden; was hierdurch in Bezugnahme 
auf die Verordnung vom 21sten vorigen Monats zur Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 13ten December 1848. 
Ministerium des Innern. 
Oberländer. 
Pursch. 
  
„II0) Verordnung 
wegen Erlassung nachstehenden Regulativs über die für die Candidaten des 
höhern Schulamts zu haltenden Prüfungen; 
vom 12ten December 1848. 
Nachdem das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zu Abstellung einiger 
wahrgenommenen Mängel in der bisherigen Einrichtung der Prüfungen für die Candidaten 
des höhern Schulamts das dießfallsige Regulativ vom 1sten August 1843 einer Rewvision 
unterworfen, und letzteres in dessen Folge in der nachstehend Sub O ersichtlichen Maaße ab- 
geändert worden ist, so wird nunmehr, im Einverständnisse mit den in LTvangelicis beauf- 
tragten Staatsministern, das neue 
Regulativ 
zur Nachachtung für alle diejenigen, die es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. 
Dresden, am 12#ten December 1 848. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
D. v. d. Pfordten. 
Schreyer. 
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