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M 21) Verordnung,
die Landtagswahlen betreffend;
vom 30sten März 1848.
Wau, Friedrich August, von GOTT ES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
finden Uns zu der Erklärung bewogen, wie Wir die dermalen vorseienden Landtagswahlen im
Sinne völliger Freiheit der Ansichten geleitet und vollzogen zu sehen wünschen und daher
namentlich nicht wollen, daß Seiten der Behörden oder in sonstiger Weise aus der wegen
Veranstaltung der Landtagswahlen unterm 15ten October vorigen Jahres ergangenen Ver-
ordnung ein Anlaß hergenommen werde, der Geltendmachung dieser Freiheit der Ansichten
beschränkend entgegen zu treten.
Gegeben zu Dresden, am 30sten März 1848.
Friedrich August.
Martin Oberländer.
22) Bekanntmachung,
die Ernennung eines Wahlcommissars für den lbten städtischen Wahlbezirk
betreffend;
vom 30sten März 1848.
D. im löten städtischen Wahlbezirke die Wahl eines Landtagsabgeordneten und eines
Stellvertreters desselben wegen eingetretener Erledigung dieser Stelle nöthig und zu Leitung
des Wahlgeschäfts
der Justizamtmann Nathusius zu Zwickau
bestimmt worden; so wird solches hiermit bekannt gemacht.
Dresden, am 30sten März 1848.
Ministerium des Innern.
Oberländer.
Kuhn.
Letzte Absendung: am 5ten April 1848.