Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

( 52) 
34) Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten Landtage 
betreffend; 
vom Agten April 1848. 
Se. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit § 115 der Verfassungs- 
urkunde abzuhaltenden außerordentlichen Landtage die getreuen Stände auf den 1 Sten Mai 
dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle 
gemäß, wird dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischer Kammern noch besondere 
Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 19ten April 1848. 
Gesammtministerium. 
D. Braun. D. v. d. Pfordten. 
v. Weber. 
Letzte Absendung: am 22sten April 1848.
	        
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