Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Einnehmergebühren für Erhebung und Einrechnung der Branddersicher- 
ungsbeiträge für die Jahre 1849, 1850 und 1851 . 
Eisenbahn, Sächsisch-Bayersche, — die den Inhabern der von den Königl. 
Bayerschen Behörden ausgestellten Pässe ertheilten Besuͤnstigungen zu 
Erleichterung des Verkehrs auf selbiger betr. 
— zu Verbindung der Leipziger Bahnhöfe errichtete, — Weiterbau und 
Richtung derselben 
Eisenbahnen — Beitritt der freien Hansestadt Bremen zu den Verträgen 
wegen Erleichterung der Paß= und Fremdenpolsze bei Reisen mittelst 
· derselben . ......... 
— Beitritt des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Mecklen- 
burg-Schwerin und des Fürstenthums Schaumburg-Lippe zu den Ver- 
trägen wegen Erleichterung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen 
mittelst derselben ....... 
Erkenntnisse auf Versetzung in ven Anklagestand, von der Anklagekammer 
bei Preßvergehen gesprochene, — wie es zu halten ist, wenn die Vor- 
ladung zur Bekanntmachung derselben an den Angeklagten, weil dessen 
Aufenthaltsort unbekannt ist, nicht behändigt werden kann . 
Executionsverfahren, s. Häuslergeld — Opfergeld. 
u 
W. 
Feuerversicherungsgesellschaften, s. Breslau — Clobe Assecuranz — 
Triest. · 
Finanzministerium — Ernennung des Gcheimen Sinanzraths von Ehren— 
stein zu dessen Vorstande 
Forderungen, gewisse, — Aufschub des Ablaufs der in dem Gesetze Lom 
23sten Juli 1846 für selbige bestimmten kurzen Verjährungsfrist 
— ausländischer Gläubiger, f. Concurse. 
Fremdenpolizei, s. Paß= und Fremdenpolizei. 
Fristen, s. Verjährungsfrist. 
G. 
Gebäude — deren Versicherung in der alterbländischen Brandversicherungs- 
anstalt, s. Kirchen — geistliche Gebäude — Schulgebäude — Stift- 
ungsgebäude. 
Gefälle, von Grundstücken an Rittergüter, Stadträthe oder Stiftungen in der 
Eigenschaft von Guts= oder Gerichtsherrschaften zu entrichtende, — 
Anweisung der Grund= und Hypothekenbehörden zu Einsendung von 
Anzeigen hierüber 
Geistliche Gebäude — inwiefern deren Versicherung bei der alterbländischen 
Brandversicherungsanstalt künftig nach dem vollen Zeitwerthe zu bewir— 
ken ist. 
Geldgefälle, 
von Grunostücken an Rittergüter, Stadträthe oder Stiftungen 
in der Eigenschaft von Guts= oder Gerichtsherrschaften zu gewissen: 
Terminen zu entrichtende, — Anweisung der Grund= und Hypotheken- 
behörden zu Einsendung von Anzeigen hierüber . 
  
  
  
Tag. 
28 März 
12 Mai 
9 Juli 
26 März 
22 Juni 
31 Juli 
24 Febr. 
12 Dec. 
19 April 
18 Juli 
19 März 
19 April 
18 Juli 
  
Seite. 
49 
101 
136 
131 
145 
23 
295 fg. 
63 
141 
46 fg. 
63 
141 
  
Paragraph.
	        
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