Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Grundeigenthum, steuerfreies, — Auflösung der zu dessen Ausmittelung 
niedergesetzten Commissio . . 
Grundrechte des deutschen Volks — Reichsgeset hierüber .. 
—-AussuhrungdchestnnmungenInden884689 10 und 16 
derselben 
Grundsteuer — Erhebung des ersten und zweiten halbjährigen Betr ags ver— 
selben im Monate August 1849 . 
Grundstücke, von welchen an Rittergüter, Stadträthe over Stiftungen in der Gi- 
genschaft ron Guts= oder Gerichtsherrschaften Geldgefälle zu entrichten 
sind — Veranlassung der Grund= und Sorothekenbehoörden zu deren 
Namhaftmachung 
Hänichen — Bestätigung der Statuten des dasigen Steinkohlenbauvereins 
Häuslergeld, an die Geistlichen und Kirchendiener zu entrichtendes, — Er- 
mächtigung der Ortsrichter auf dem Lande zu dessen Beitreibung im 
Wege der Erecution . 
Hainichen — Bestätigung der Statuten des dasigen Steinkohlenbauvereins 
Handel, s. Kramhandel. 
Hauptzeug aus — das Kriegsgericht für selbiges wird auf gehoben 
Haussuchungen auf dem Lande — was bei deren Veranstaltung die Polizei- 
behörden und deren Unterbeamte zu beobachten haben 
Haynichen, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung 
  
Heizer, bei Dampfkesselanlagen angestellte, — deren Instruction 
Held, Gustav Friedrich, Dr. und Oberappellationsrath, — demselben wird der 
Vorsitz im Gesammtministerio, ingl. das Departement der Justiz und 
die provisorische Leitung des Cultusministerü übertragen. 
— erhält den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiten 
Hessen, Kurfürstenthum, — tritt den Verträgen wegen Erleichterung der Paß- 
und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst der Eisenbahnen bei. 
Hohndorf-Bernsdorfer Steinkohlenbauverein — Bestätigung der 
Statuten desselben .. . .. 
Holzwaarenhändler, s. Grünhainchen. 
Hülfsvollstrecku ng in die den Wittwen und Waisen verstorbener Advocaten 
in Gemäßheit der Statuten ihres Pensionsvereins zu gewährende Un- 
terstützungen — ist unstatthaft 
— in die bei einem Schuldner aufgefundenen Einlage= und Quiitungs— 
bücher der Sparcassenanstalten zu Bischofswerda, Dippoldiswalde, 
Groitzsch, Haynichen, Pegau, Penig und Reichenbach — ist statthaft 
Hypotheken, an den erbländischen ritterschaftlichen Creditverein oder die Ober= 
lausitzer landständische Hypothekenbank cedirte, — wie selbige in das 
Grund= und Sypothekenbuch einzutragen sind . 
Hypothekenbank, landständische, Oberlausitzische, s. Oberlausitz 
Hypothekenbücher, s. Grund= und Hypothekenbücher. 
  
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17 
Tag. 
Juni 
März 
April 
Juli 
April 
Juli 
Sept. 
Febr. 
März 
Nov. 
April 
März 
Sept. 
Febr. 
= 
Juni 
Oct. 
Jan. 
Jan. 
März 
April 
Mai 
Juli 
Juli 
Nov. 
Aug. 
  
  
Seite. 
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Paragraph. 
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17 
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