Metadata: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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61) Verordnung, 
die Verbindungsbahn zwischen den Leipziger Bahnhöfen und deren Richtung 
betreffend; 
vom oten Juli 1849. 
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 29sten April 
1848 (Seite 133 des Gesetz= und Verordnungsblattes), die Verbindungsbahn zwischen 
den Leipziger Bahnhöfen und deren Richtung betreffend, wird andurch bekannt gemacht, daß 
nach den von dem Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Finanzministerium 
genehmigten Detailplänen das zum Weiterbaue der gedachten Verbindungsbahn vom Ueber- 
gangspuncte über die Leipzig-Dresdener Eisenbahn bis zur Einmündung in die beiden Bahn- 
höfe der Leipzig-Dresdener und der Leipzig-Magdeburger Eisenbahn erforderliche Terrain in 
die Fluren der Orte: 
Dorf Reudnitz, 
Dorf Schönfeld, 
Stadt Leipzig 
fallen wird und daß daher die in genannter Verordnung angezogenen Gesetze und Verordnun- 
gen auf die genannten Fluren und die innerhalb derselben zum Bahnbaue erforderlichen Grund- 
stücke auch auf diese weitere Strecke Anwendung leiden. 
Dresden, den oten Juli 1849. 
Ministerium des Innern. 
v. Friesen. Demuth. 
62) Bekanntmachung, 
die Errichtung eines provisorischen Bundesschiedsgerichts betreffend; 
vom 10ten Juli 1849. 
D.- Königlichen Regierungen von Sachsen, Preußen und Hannover haben, in einem 
unterm 26sten Mai dieses Jahres auf dem Grunde des Art. XI. der deutschen Bundesacte 
abgeschlossenen Bündnißvertrage, unter Anderm über die Niedersetzung eines provisorischen 
Bundesschiedsgerichts sich vereinigt, dessen schiedsrichterlicher Entscheidung sie sich nach § 4, 
Art. V. des gedachten Vertrags in folgenden Fällen unterwerfen: 
1) bei politischen und privatrechtlichen Streitigkeiten aller Art zwischen den verbündeten 
Staaten selbst; 
2) bei Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit und Regentschaft in den ver- 
bündeten Staaten; 
 
	        
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