Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(146 ) 
69) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt zu Bischofswerda; 
vom 28sten Juli 1849. 
Way, Friedrich August, von GOxTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Bischofswerda im Einverständnisse mit den 
Stadtverordneten daselbst beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertreten- 
den Sparcassenanstalt für die Stadt Bischofswerda und die in der Umgegend gelegenen Ort- 
schaften Unsere Genehmigung ertheilt und dem dafür entworfenen Regulative, welches in den 
12, 13, 21, 22 einige Abweichungen von dem gemeinen Rechte enthält, Unsere Beftä- 
tigung mit der Wirkung verliehen haben, daß dem Inhalte desselben von Allen, die es an- 
geht, genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Deeret 
ausgefertigt und unter Beidrückung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, am 28sten Juli 1849. 
Friedrich August. 
D. Ferdinand Zschinsky. 
Richard Freiherr von Friesen. 
  
  
Sparcassenordnung 
für 
die Stadt Bischofswerda. 
2. 2. 
Auszahlungen. §12. Auszahlungen erfolgen, mit Ausnahme des § 13 gedachten Falls, unweigerlich 
an den Ueberbringer des Einlage= und Quittungsbuchs.
	        
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