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69) Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt zu Bischofswerda;
vom 28sten Juli 1849.
Way, Friedrich August, von GOxTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz
und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Bischofswerda im Einverständnisse mit den
Stadtverordneten daselbst beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertreten-
den Sparcassenanstalt für die Stadt Bischofswerda und die in der Umgegend gelegenen Ort-
schaften Unsere Genehmigung ertheilt und dem dafür entworfenen Regulative, welches in den
12, 13, 21, 22 einige Abweichungen von dem gemeinen Rechte enthält, Unsere Beftä-
tigung mit der Wirkung verliehen haben, daß dem Inhalte desselben von Allen, die es an-
geht, genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Deeret
ausgefertigt und unter Beidrückung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll-
zogen worden.
Dresden, am 28sten Juli 1849.
Friedrich August.
D. Ferdinand Zschinsky.
Richard Freiherr von Friesen.
Sparcassenordnung
für
die Stadt Bischofswerda.
2. 2.
Auszahlungen. §12. Auszahlungen erfolgen, mit Ausnahme des § 13 gedachten Falls, unweigerlich
an den Ueberbringer des Einlage= und Quittungsbuchs.