Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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gemäß als zulässiges Marimum der Wandstärke aufgestellt ist. Die Horizontallinie, auf wel- 
cher für die betreffende Spannung die Zahl 7,5 stehen würde, giebt dann zugleich das Maxi- 
mum des für diese Spannung zulässigen Durchmessers an. So würden also für 7 Atmo- 
sphären Spannung Kessel von mehr als 3 Fuß Weite unter allen Umständen unzulässig sein. 
& 11. Zur Erleichterung giebt Tabelle IV. A. und B. eine Uebersicht über die Breite Zu 9 3 h ver. 
der Ventilauflagerungsflächen nach französischem und sächsischem Maaße. Verordnung. 
Unter Ausströmungsöffnungen sind die kleinsten Querschnitte der nach den Ventilen füh- 
renden Verbindungswege zu verstehen. 
Die beigegebenen Tabellen II. A. und B. enthalten für fortschreitende Spannungen von 
halben zu halben Atmosphären (hier fällt auch der Grund weg, Spannungen unter 2 Atmo- 
sphären unberücksichtigt zu lassen) und für Heizflüchen von 10 zu 10 Quadratfußen, sowie 
nach Quadratmetern fortschreitend die Durchmesser dieser als kreisförmig angenommenen 
Querschnitte in Linien und Zehntellinien (resp. in Millimetern). Sind die Querschnitte nicht 
kreisförmig, so sind sie auf Kreisform zu reduciren. Um für zwischenliegende Größen der Heiz- 
slächen die Durchmesser zu finden, wird es genügen, nur von 5 zu 5 Ouadratfuß fortzuschrei- 
ten und das arithmetische Mittel zwischen zwei auf einander folgenden Durchmessern zu neh- 
men. Für Zwischenstufen ist allemal die nächste höhere Zahl zu adoptiren, also bei 13 □“ 
Heizfläche der Durchmesser für 15, bei 16 für 20 u. s. f. Auch hier ist bei sehr kleinen 
Differenzen in der Ausmessung die practische Ausführbarkeit zu berücksichtigen, da eine abso- 
lut genaue Berechnung der Heizfläche in vielen Fällen ohnehin nicht möglich ist. Die Berech- 
nung der Heizfläche hat jedoch nicht nach allgemeinen approrimativen Sätzen, sondern aus 
den in der Zeichnung angegebenen Längen und Durchmessern des Kessels und der vorhandenen 
Röhren und aus der durch die obere Linie der Feuerzüge gegebenen obern Grenze (bei beson- 
dern Kesselconstructionen mit specieller Berücksichtigung des ganzen Feuerungsbaues) zu ge- 
schehen, nur ist nachgelassen, auch bei am Ende flach gewölbten Kesseln und Röhren die Fläche 
als die eines eben geschlossenen Cylinders von der Höhe der größten Länge des Kessels und 
ohne Berücksichtigung der Endflächen zu berechnen. 
Ist (Tabelle II. A.) s§ die Heizfläche, n die Dampfspannung im Kessel, so hat man, 
wenn § in Quadratmetern gegeben ist, den kleinsten Durchmesser des Verbindungsweges u in 
Millimetern 
Ists in sächsischen Quadratfußen gegeben, und wird u in sächsischen Linien gesucht, so 
bat man 
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wobei annähernd genau 1 Ouadratmeter — 12,5 Quadratfuß sächsisch und 1 Millimeter — 
0, Linien sächsisch angenommen ist. (Tab. II. B.) 
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