Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Nach diesen Formelu würde für die seltenen Fälle, wo die Grope der Heizfläche noch über 
die Grenze der Tabelle hinausfällt, der Werth von u zu berechnen sein, wie man sich über- 
haupt der in dieser Instruction enthaltenen Formeln auch für alle über die Grenzen der bei- 
gefügten Tabellen hinausgehenden Rechnungen zu bedienen hat. 
Die Belastung der Ventile kann sowohl direct auf das Ventil wirken, als mittels eines 
Hebels, und es ist vollkommen gleichgültig, ob eines der Ventile mit directer, das andere mit 
Hebelbelastung, oder beide mit directer, oder beide mit Hebelbelastung versehen sind. Die di- 
recte Belastung g in Kilogrammen erhält man aus dem in Millimetern ausgedrückten und 
stets zwischen den innern Rändern der Auflagerungsfläche zu messenden Durchmesser v der 
Druckfläche des Ventils (welche demnach auch zuweilen größer sein kann, als der in Tabelle 
II. A. und B. enthaltene kleinste Querschnitt der Ausströmungswege) und der Dampfspan- 
nung n nach der Formel 
— O,0oS 1 (n — 1) V2 
Für Ventildurchmesser in sächsischen Linien ist die directe Belastung nach Zollpfunden 
— g O0),064 (n — 1) v2 
Nach diesen beiden Formeln sind Tabelle III. A. und B. berechnet. Dabei werden nur 
halbe Pfunde gerechnet, geringere Bruchtheile also ganz weggelassen, größere für voll ge- 
nommen. 
Wirkt das Gewicht mittels eines Hebels, so ist die Größe der direeten Belastung durch 
das Verhältniß der Hebelarme zu dividiren, dergestalt, daß der Aufhängepunkt des für das 
Marimum des zulässigen Drucks zu bestimmenden Gewichts am äußersten Ende des Hebels 
angenommen wird, damit eine Ueberlastung ohne Vergrößerung des Gewichts oder Festkeilung 
des Hebels unmöglich werde. In jedem Falle darf das Gewicht nur aus einem Stücke be- 
stehen. Der durch das eigene Gewicht des Ventils und des Hebels erzeugte Druck wird direrr 
bestimmt und bei Berechnung der Belastung in Ansatz gebracht. 
Die Vergitterung oder sonstige Verschließung des einen Ventils wird nicht geradezu un- 
tersagt. Es ist aber dann jedenfalls die Einrichtung so zu treffen, daß man bei Revisionen 
auch dieses Ventil während des Betriebs entblösen kann. 
Außerdem ist sorgfältig darauf zu sehen, daß die Construction des Ventils, namentlich der 
Gabel, in welcher der Hebelarm spielt, eine Erschwerung des Ganges oder ein Festkeilen des 
Hebels nicht zu leicht mache. 
Ventile, die sich nach innen öffnen, für Niederdruckkessel, um das Eindrücken des Kessels 
in Folge einer Condensation zu verhüten, sind nach dem angenommenen Principe für Bestim- 
mung der Wandstärke streng genommen nicht erforderlich, und daher nicht vorgeschrieben. 
Doch ist die Anbringung eines solchen, besonders bei großen Kesseln mit ebenen Wänden, 
nicht unrathsam und kann in solchen Fällen, wo die ebenen Flächen sehr groß und die
	        
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