Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Allgemeine Verhaltungsregeln für Heizer und Maschinisten. 
1) Ein Heizer oder Maschinist muß ein durchaus nüchterner, ordentlicher, aufmerksamer, 
mit seinem Geschäfte wohl vertrauter Mann sein, denn er ist für allen Schaden und alles 
Unheil verantwortlich, welche aus einem Fehler entstehen, den er hätte vermeiden können und 
sollen. Kommen ihm daher Unordnungen und Unregelmäßigkeiten an dem Dampfkessel und 
seinen Nebentheilen vor, denen er nicht selbst entsprechend abzuhelfen im Stande ist, so hat 
er den Besitzer des Dampfkessels oder dirigirenden Mechaniker sofort in Kenntniß zu setzen. 
2) Das Feuer ist gleichmäßig zu unterhalten. Zu rasches Steigern der Hitze oder 
rasche Abkühlung erzeugen Risse und Beschädigungen des Kessels. Namentlich ist beim An- 
feuern die Hitze nur allmälig zu steigern und, wenn das Feuer gehörig im Gange ist, das 
Brennmaterial in regelmäßigen Zwischenräumen und möglichst gleichen Mengen auf den Rost 
zu bringen. — Soll die Dampfentwickelung unterbrochen werden, so ist zuerst der Schieber 
der Esse zu schließen und dann die Feuerungsthür zu öffnen. Dauert die Unterbrechung 
länger, so ist auch das Brennmaterial vom Roste zu entfernen. Fährt auch dann noch die 
Dampfspannung fort zu wachsen, so ist eines der Sicherheitsventile etwas zu heben und so 
lange gehoben zu halten, bis in Folge der Dampfausströmung der Manometerstand unter den 
gewöhnlichen herabgesunken ist. — Gegen das Ende der Arbeitszeit werden die aufzugeben- 
den Brennmaterialmengen so weit vermindert, daß eben nur die nöthige Spannung erhalten 
wird. Beim Schlusse der Arbeit wird der Rost des Brennmaterials auf dem Roste mit 
Asche bedeckt, der Schieber der Esse geschlossen und ebenso die Feuerungsthür. Sollte noch zu 
viel Brennmaterial auf dem Roste sein, so wird ein Theil entfernt. In keinem Falle darf 
der Heizer das Kesselhaus eher verlassen, als bis er sich überzeugt hat, daß das Manometer 
zu sinken fortfährt. 
Beim Anfeuern wird zuerst der Schieber der Esse geöffnet, dann die Feuerungsthür, hier- 
auf die Aschendecke vom Feuer weggezogen und frisches Brennmaterial aufgegeben. 
3) Uebermäßige Steigerung der Verbrennung auf dem Herde, um die Dampfentwickel- 
ung über das eigentlich für den Kessel bestimmte Maaß zu erhöhen, erzeugt zu rasche Abnutz- 
ung des dem Feuer ausgesetzten Kesseltheiles, welcher Blasen bekommt und sich abblättert. 
Ein solcher Zustand des Kessels ist gefahrdrohend und darf von dem Heizer nicht vernachlässigt 
oder verheimlicht werden. 
4) Mit sauern oder solchen Wässern, welche Substanzen enthalten, die das Eisen an- 
greifen, darf ein Kessel nicht ohne Anwendung von Mitteln, welche die übeln Eigenschaften 
des Speisewassers aufheben, gespeist werden.
	        
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