Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

Gesetz-und V 
für das Konigreich Sachsen, 
314 Stück vom Jahre 1849. 
  
  
z½ vo0) — 
die Aufstellung der Gewerbe= und Personalsteuercataster auf das Jahr 1850 
betreffend: 
vom 10ten November 1849. 
D. das Finanzministerium bei der Gewerbe= und Personalsteuer vom nächsten Jahre ab 
einige wesentliche Abänderungen und Ergänzungen einzuführen beabsichtigt; so werden 
sämmtliche Behörden, denen die Vorarbeiten für die nächste Aufstellung der Gewerbe= und 
Personalsteuercataster obliegen, hierdurch angewiesen, diesen Vorarbeiten zur Zeit und bis 
auf weitere Anordnung Anstand zu geben. 
Dresden, am 10ten November 1849. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Koelz. 
101) Verordnung, 
die Aufhebung der Kriegsgerichte des Hauptzeughauses und des Ingenieurscorps 
betreffend: · 
vom21stanovember1849. 
Die Vereinigung des Ingenieurscorps mit dem Generalstabe, der Pionniersabtheilung mit 
der Artillerie und die Umgestaltung der bisherigen Organisation des Hauptzeughauses hat die 
Erledigung der in der Verordnung vom 2ten April 1835, § 1 aufgeführten besonderen 
Kriegsgerichte des Ingenieurscorps und des Hauptzeughauses zur Folge. 
Es werden daher diese beiden Kriegsgerichte hiermit aufgehoben. 
1849. 52
	        
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