Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(6) 
5) Verordnung, 
die Wahl eines Nationalvertreters für den 19t#en#Bezirk betreffend; 
vom 27sten Jannar 1849. 
D. zur deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. im Uoten Bezirke erwählte 
Abgeordnete, D. Joseph zu Lindenau, ist aus gedachter Versammlung ausgeschieden und 
auch der für denselben gewählte Stellvertreter, Stadtrath Thost zu Freiberg, hat seinen Auf- 
trag niedergelegt. Es ist daher für den erwähnten, Seite 46 des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes vom vorigen Jahre näher bezeichneten Bezirk eine Ergänzungswahl nöthig geworden, 
und es ergeht hierdurch an die betreffenden Obrigkeiten die Verordnung, das Erforderliche 
wegen dieser Wahl zu veranstalten, für welche die, beziehendlich durch die Verordnungen 
vom 17ten und 20sten April vorigen Jahres erläuterten und abgeänderten Vorschriften der 
Verordnung vom 10ten April vorigen Jahres (Seite 25, 33 und 53 des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes) in Anwendung kommen. · 
Für diese Wahl ist die Stadt Freiberg zum Sitz der Bezirkswahldeputation und der 
Amtshauptmann von Zahn zu Freiberg zum Regierungscommissar bestimmt worden. 
Dresden, am 27 sten Januar 1849. 
Ministerium des Innern. 
Oberländer. Kuhn. 
  
  
6) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt zu Pegau; 
Lom 20sten Januar 1849. 
R, Friedrich August, von GOCTEs Gnaden Käönig 
von Sachsen r2c. 2c. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern 
und der Justiz zu der von dem Stadtrathe zu Pegau in Uebereinstonmung mit den Stadt- 
verordneten daselbst beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden 
Sparcassenanstalt für die Stadt und den Bereich des Justizamts Pegan Unsere Genehmigung 
ertheilt und dem dafür entworfenen Regulative, welches in den 9§ 14, 16, 17 und 18 
einige Abweichungen von dem gemeinen Rechte enthält, Unsere Bestätigung mit der Wirkung 
verliehen haben, daß dem Inhalte desselben von Allen, die es angeht, auf das Pünctlichste 
nachgegangen werden soll. 
 
	        
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