(9)
&S) Bekanntmachung,
die neue Abgrenzung der katholischen Pfarrbezirke in den Erblanden betreffend;
vom bten Februar 1849.
De Veränderungen, welche seit dem Erscheinen der Bekanntmachung des apostolischen
Vicariats vom Isten Februar 1828 (Gesetzsammlung von diesem Jahre Seite 11, 12) in
den Bezirken und Benennungen der Königlichen Untergerichte, als der hauptsächlichen Grund-
lage der bisherigen Abgrenzung der katholischen Pfarrbezirke der Erblande, sowie in den
sonstigen Verhältnissen, welche bei der damaligen Bildung der einzelnen Parochialbezirke
maaßgebend waren, eingetreten sind, haben die Nothwendigkeit einer neuen Umschreibung
der fraglichen Pfarreien herbeigeführt.
Mit Sr. Königl. Majestät Allerhöchster Genehmigung wird daher die in der Bekannt-
machung vom isten Februar 1828 enthaltene Umschreibung der erbländischen katholischen
Pfarrbezirke vom Isten März dieses Jahres an aufgehoben, und an deren Stelle über den
Umfang jener Bezirke in Nachstehendem anderweite, mit gedachtem Tage in Kraft tretende
Bestimmung getroffen.
Hierbei sind statt der Grenzen der Justizümter und anderen Königlichen Untergerichte,
welchen in nächster Zukunft eine gänzliche Umgestaltung bevorsteht, die Bezirke der evangeli-
schen Pfarreien der Erblande zur Norm gewählt worden. "
Als eingepfarrt zu betrachten sind demnach künftighin:
I. in die Pfarrei der katholischen Hofkirche zu Dresden die in den in der Beilage O
zu gegenwärtiger Bekanntmachung unter litt. A.
II. in die Pfarrei der katholischen Kirche zu Neustadt-Dresden die in den ebendaselbst
unter litt. B.
III. in die Pfarrei der katholischen Kirche zu Friedrichstadt-Dresden die in den eben-
daselbst unter litt. C.
IV. in die katholische Pfarradministration zu Meißen die in den ebendaselbst unter
Litt. D.
V. in die katholische Pfarradministration zu Freiberg die in den in der mehrerwähnten
Beilage unter litt. E.
VI. in die katholische Pfarrei zu Pirna die in den in der nämlichen Beilage unter
litt. F.
VII. in die katholische Pfarrei zu Leipzig die in den in der Beilage O unter litt. G.
VIII. n * katholische Pfarrei zu Hubertusburg die in den in derselben Beilage unter
Itt. H.
IX. in die katholische Pfarrei zu Chemnitz die in den ebendaselbst unter lit. J.