Gesch-und Vero#dnungsblal
für das Königreich Sachsen,
OHies. Stück vom Jahre 1849.
. 26) Bekanntmachung,
den Beitritt der freien Hansestadt Bremen zu den Verträgen wegen Erleichterung
der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst der Eisenbahnen betreffend;
vom 26sten März 1849.
In Folge deshalb Statt gehabter Verhandlungen ist neuerdings auch der Senat der freien
Hansestadt Bremen der Vereinbarung beigetreten, welche Inhalts der Verordnungen des
Ministeriums des Innern vom 20sten November 1841, 13ten September 1842 und
12ten Februar 1845 wegen erleichterter Handhabung der Paß- und Fremdenpolizei bei
Reisen mittelst der Eisenbahnen mit den Königlich Preußischen und Hannoverschen, Herzoglich
Sachsen-Altenburgischen, Braunschweig-Lüneburgischen, Anhalt-Cöthenschen, Anhalt-Des—
sauischen und Anhalt-Bernburgischen Regierungen abgeschlossen worden ist. Nachdem nun
hierüber unter den betheiligten Regierungen entsprechende Ministerialerklärungen ausgewechselt
worden sind, so wird solches, und daß von nun an die Bestimmungen der erwähnten Ver-
träge auch in Beziehung zu der freien Hansestadt Bremen innerhalb des in der Verordnung
vom 1 2ten Februar 1845 näher bezeichneten, nunmehr durch das Bremensche Gebiet er-
weiterten Rayons in allen Puncten gegenseitige Anwendung zu leiden haben, insonderheit
auch die von den Behörden der freien Hansestadt Bremen an Bewohner des Bahnrayons
ausgestellten Paßkarten bei Reisen innerhalb des hiesigen Landes, auch wenn der Reisende
bei venselben der Eisenbahnen sich nicht bedient, als genügende Legitimationen der Inhaber
zu betrachten sind, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 26sten März 1849.
Ministerium des Innern.
D. Weinlig.
Eppendorf.
1849. 12