Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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Arzneimittel — unter welchen Bedingungen künftig die Ankündigung zur 
Bereitung und dem Verkaufe derselben gestattet ist . . 
Aschesammeln — das hierauf bezügliche Bannrecht wird aufgehoben . 
Auerbach, Stadt, — Anleihe für selbige 
Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden, 
B. 
Bannrechte, noch bestehende, — Gesetz über deren Aufhebung 
Beerdigungen von Leichen — wenn selbige vorzunehmen sind. 
Beerdigungsgebühren für Personen, welche außerhalb ihrer Parochie ge- 
storben sind — in welchem Kirchspiele selbige zu entrichten sind 
Begräbnißgebühren für Personen, welche außerhalb ihrer Parochie gestor- 
ben sind — inwiefern selbige nur in dem Kirchspiele entrichten sind, 
wo die Beerdigung wirklich erfolgt ist . . . 
Belagerungszustand, s. Dresden — Werdau. 
Besserungsanstalt, s. Bräunsdorf. 
Betriebsgeräthschaften, unter steueramtlichem Verschlusse befindliche, — 
Verfahren bei der Hülfsvollstreckung in selbige . 
Betteln und Bettelngehen — Gesetz über, „Abänderung der bezügl ichen 
Bestimmungen der Armenordnung vom 22sten October 1840 in Be— 
zug auf deren Bestrafung 
Beweis der Erwerbung eines Lehngeldbefugnisses — Gesetz über eine verän= 
derte Bestimmung hierüber 
Bräunsdorf, Erziehungs= und Besserungsanstalt,= — anderweite Bestimmun— 
gen rücksichtlich des Verfahrens bei der Aufnahme in selbige 
— — welche Kinder und unter welchen Bedingungen lebtere daselbst auf— 
genommen werden . . . 
Braunkohlenbauverein, 4 Altenbach. 
Braunkohlengruben — aus welchen Gründen die Risse hierüber von ver- 
pflichteten Markscheidern zu fertigen sind 
Buchdruckereien — inwieweit bei deren Besitzern der Druck verbotener Zeit- 
schriften geahndet wird. 
Bürgschaften, bei der Vorschuß- und Leihanstalt zu Camenz vorkommende, 
— Betrag des Stempelimposts dabei 
Bundesschiedsgericht, zu Erfurt errichtetes, — die Bestimmungen hier- 
über, welche mittelst Bekanntmachung vom 10ten Juli 1849 zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht worden sind, werden wiederum außer Kraft 
gesetzt ÄQI"Pr“ 
K. Staatss chulden. 
C. 
Camenz, Stadt, — Bestätigung des Negulatibe für die hasige Vorschuß- 
und Leihanstalt 
Candidaten des höhern Schulamts — Nachtrag zu dem Regulative über 
deren Prüfungen. 
Cavillereien — die damit verbundenen Bamnrechte bestehen zur Zeit noch fort 
Chloroform, Anzneimittel, — unter welchen Bedingungen der Verkauf des- 
selben gestattet ist .............., 
  
  
Tag. 
16 Dec. 
19 Febr. 
17 Oct. 
19 Febr. 
20 Juli 
18 Oct. 
19 Juni 
3 Juni 
1849 
18 Dee. 
1850 
4 Juni 
1849 
18 Dec. 
1850 
15 April 
19 Febr. 
12 April 
  
Seite. 
292 
251 
18 fg. 
183 fg. 
253 
253 fg. 
98 
21 fg. 
12 
194 fg. 
223 fg. 
177 fg. 
143 
Lfg. 
148 
1 fg. 
89 fg. 
19 
24 
  
  
Paragraph.
	        
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