Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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Individualverzeichniss 
der beim Schlusse des Jahres 18 . in Rückstand verbliebenen Gewerbe= und Personal- 
steuern vom Dorfe N. (von der Stadt N.) 
  
  
  
  
  
  
  
Restbetra 
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a cster- der und aufs laufende auf frühere Rest-Ursache. 
nummer. ) Erwerb Jahr. Jahre. umlna. 
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derselben. —- 
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2c. 2c. 2c. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. . 
Daß vorstehend verzeichnete Reste wirklich noch außenstehen und aus den angegebenen Ursachen 
nicht einzubringen gewesen sind, wird hiermit pflichtmäßig versichert. 
N, u 18 N. N. 
Gemeindevorstand. 
Der Stadtrath. 
N. N. 
Bürgermeister. 
Anmerkung. Ist der Gemeindevorstand oder Bürgermeister zugleich Ortseinnehmer, so ist das Restverzeichniß von 
einem andern Mitgliede des Gemeinde= oder Stadtraths zu beglaubigen. 
  
  
 
	        
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