Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

Gesch-und V 
für das Königreich Sachsen, 
14 Stück vom Jahre 1850. 
  
    
45) Deerret, 
die Bestätigung der Statuten des Altenbacher Braunkohlenbauvereins betreffend; 
vom öten Juni 1850. 
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- 
tuten ver unter dem Namen „Altenbacher Braunkohlenbauverein“ zusammengetretenen Actien= 
gesellschaft die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen 
derselben allenthalben auf das genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Decret 
unter verfassungsmäßiger Vollziehung ausgefertigt worden. 
Dresden, am öten Juni 1850. 
Ministerium des Innern. 
1 von Friesen. 
Demuth. 
& 46) Verordnung, 
die Eingangszölle von ausländischem Zucker und Syrop und die Steuer vom 
inländischen Rübenzucker betreffend; 
vom 27sten Juni 1850. 
Wa Friedrich August, von GOTTES# Gnaden König 
von Sachsen rc. 2c. 2c. 
verordnen in Gemäßheit § 1 des die Besteuerung des inländischen Rübenzuckers betreffenden 
Gesetzes vom 3ten August 1846 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 209) und Art. 7, b 
1850. 32 
 
	        
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