Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

  
Gesetz-und Verordnungsblakt 
für das Königreich Sachsen, 
2Zses Stück vom Jahre 1850. 
      
s—i..–—.—.*. ————————————————— *# 
75) Bekanntmachung, 
die Ernennung eines Landtagswahlcommissars betreffend; 
vom 26sten September 1850. 
Nachdem mit der Leitung der für den 20sten städtischen Wahlbezirk nöthigen Wahl eines 
Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung und dessen Stellvertreters 
der Amtshauptmann von Carlowitz zu Zittau 
beauftragt worden ist, so wird solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht und werden zugleich die bei dieser Wahl betheiligten Behörden zu deren thunlichster 
Förderung, insbesondere auch zu genauer Befolgung der wegen Beschleunigung der Landtags- 
wahlen durch die Verordnung Lvom 4Aten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
Seite 21) ertheilten Vorschriften angewiesen. 
Dresden, den 26sten September 1850. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
Eppendorf.
	        
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