Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(250 ) 
78) Verordnung, 
eine Ernennung in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; 
vom oIten October 1850. 
Wa#. Friedrich August, von GEOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
verkünden hiermit: 
Nachdem durch die von Uns genehmigte Resignation des Rittergutsbesitzers Alerander 
Anger auf Eythra eine der § 63 der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 sub 
Nr. 14 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung erledigt worden ist, 
so haben Wir zu deren Wiederbesetzung 
den Großherzoglich Sächsischen Kammerherrn Ludwig Wilhelm Ferdinand von Beschwitz 
" auf Arnsdorf 
ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers 
Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. 
Gegeben zu Dresden, am gten October 1850. 
Friedrich August. 
       
  
,53 . . . 
. 8) Richard Freiherr von Fliesen. 
— 
  
  
Letzte Absendung: am 30sten October 1850.
	        
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