Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(X) 
  
Böhmisch-Sächsische Eisenbahn — Uebereinkunft mit der K. K. Oester- 
reichischen Regierung über die einschlagenden Bahnbau= und Betriebs- 
verhältnisse und den Polizei-, Paß-, Telegraphen= und Zolldienst zu 
Bodenbach in Böhmen 
— — — — welcher Justizbehörde die Gerichtsbarkeit! in Ansehung der auf 
dem Eisenbahnhofe zu Bodenbach und auf der zwischen diesem und der 
Königlich Sächsischen Landesgrenze boindlichar Bahnstrecke dienstlich 
verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen übertragen worden ist 
Branntwein, inländischer, in das Zollvereinsausland ausgeführter, — Her- 
absetzung der dabei zeither gewährten Steuervergütung 
Braunkohlenbergbau — Ressortverhältnisse dabei 
Budissin, Stadt, — Statuten der dasigen Sparcassenanstalt 
— — Bestätigung der dasigen Leihcassenanstalt .. 
— — Bestätigung der Statuten der daselbst unter dem Namen Saxonia 
errichteten Hagelschädenversicherungsgesellschaft . 
Butter — Einführung eines gleichförmigen Maaßes bei deren Vatiufe in 
hiesigen Landen 
— — Abänderung des zeitherigen Eingangszollsatzes dafür . 
C. 
Candidaten der Theologie — bis zu welchem Zeitpunkte selbige zur theologi— 
schen Wahlfähigkeitsprüfung zugelassen werden. . 
Cassenbillets, neue, bei der Staatsschuldencasse zu Ergänzung defect gewor- 
dener dergleichen deponirte, — Gesetz über deren Emittirung gegen 
Einlegung 3 procentiger inländischer Staatspapiere . 
Cautionen, welche die Herausgeber von Zeitschriften zu etlegen baben — 
deren 6 .. . 
Censur — bleibt im Königreiche Sachsen aufgehoben ... 
Chemnitz, Stadt, — fernerweiter Nachtrag. zu den Statuten der T 
Stadtbank. 
Chemnitz-Riesaer Eisenbahn — Leitung des Baus und Betriebs dabei 
— — — Vertrag wegen deren Ueberlassung an den Staat 
— — — Bau und Betriebsverwaltung dabei 
— — — inwiefern deren Erwerbung durch den Staat in den Grund— 
und Hypothekenbüchern zu bemerken ist 
Citronen — Verbot des Hausirens mit selbigen 
Civilstaatsdiener — Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des 
Gesetzes vom 7ten März 1835 über selbige 
— — welche Kategorien derselben vom Dienste in der Communalgarde 
befreit sind 
— im Forstfache anzustellende, — deren Vorbildung, Prufung und son- 
stige Stellung 
Collatoren — inwiefern selbigen nur gestattet sst, Lehrer von einem bewisen 
Dienstalter zu Schulstellen zu berufen ...-. 
  
  
Tag. 
16 Mai 
2 Juli 
4 Dee. 
(26 Juni 
120 Aug. 
28 Febr. 
28 Febr. 
20 Oct. 
11 Oct. 
24 Dec. 
5 Sept. 
16 Jan. 
14 März 
14 März 
14 Oct. 
1850 
31 Dee. 
1851 
28 Jan. 
31 Jan. 
12 Mai 
24 April 
24 April 
10 Aug. 
27 Nov. 
3 Mai 
  
Seite. 
149 fg. 
284 
407 
287 
317 g. 
55 fg. 
57 fg. 
373 
360 
479 fg. 
325 fg. 
22 
65 fg. 
63 
371 fg. 
24 fg. 
36 fg. 
146 fg. 
145 fg. 
103 fg. 
310 fg. 
393 fg. 
108 
  
  
Paragraph. 
7 
1—6 
1—5 
1—3 
1—4 
14—18 
1 
1—7 
1—7 
1—8 
1—28 
2
	        
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