für das Königreich Sachsen,
His Stück vom Jahre 1851.
& 28) Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1849 bis 1851;
vom 12ten April 1851.
Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 6
Bei dem gegenwärtigen Schlusse des von Uns nach Maaßgabe § 115 der Verfassungs-
urkunde zusammenberufenen sechsten ordentlichen Landtags ertheilen Wir den getreuen Stän-
den, nach Vorschrift § 119 der Verfassungsurkunde, Unsere Entschließungen und Erklärun=
gen in Bezug auf die seit dem 22 sten Juli vorigen Jahres, nicht minder in Bezug auf die
vom 17 ten Januar 1849 und vom 26sten November 1849 an stattgefundenen ständischen
Berathungen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgendem:
Was
I. die Vorlagen an die Stände
betrifft, so sind dieselben zum Theil
A. als erledigt zu erachten, und zwar
a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß, erfolgten Erlaß der betreffenden Gesetze
und Verordnungen. «
Namentlich ist dieß geschehen wegen
1) Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung durch das Gesetz vom 2östen
April 1849,
2) des Schuldarrests und des Wechselprocesses durch das Gesetz vom 7ten Juni 1849,
3) der kaufmännischen Anweisungen durch das Gesetz vom nämlichen Tage,
4) eines Aufschubs des Ablaufs der in dem Gesetze vom 23sten Juli 1846 bestimm-
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