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Gewerbe — ob und in welcher Maaße künftig Prämien zu deren Aufmunter-
ung ertheilt werden.
Gewerbe= und bersenalsteer, im Jahre 1851 zu entrichtende, — Erlaß
dabei
— — — wie solche im Jahre 1852 erhoben werden soll
Gott und göttliche Dinge — mit welcher Strafe derjenige zu belegen ist,
welcher sich verhöhnende oder verächtliche Aeußerungen über selbige in
Wort, Schrift u. s. w. erlaubt
Grund= und Hypothekenbücher — aus welchen Gründen die Erwerbung
der Chemnitz= Riesaer und der Sachsisch -Schlesischen Eisenbahn Seiten
des Staats in selbige einzutragen ist.
— Erläuterung zu der zum Gesetze vom Gien November 1843
ergangenen Ausführungsverordnung vom 1bten Februar 1844 in Be-
zug auf den nicht erforderlichen Eintrag eines den Verzicht der hypo-
thekarischen Gläubiger auf ihr Recht an gewissen, von dem verpfän-
deten Gute abgetrennten Flurstücken in der III. Rubrik derselben
Grundeigenthum — Erläuterung zu § 8 des Gesetzes vom 30sten No-
vember 1843 über dessen Theilbarkeit, in Bezug auf Vorkaufsrechte an
Trennstücken, welche bei Dismembrationen von Grundstücken entstanden
sind
— — Berichtigung eines Fehlers in 4 4 des Gesetzes vom Zosten No—
vember 1843 über Theilbarkeit desselben .
Grundrechte, deutsche, — der & 13 der hierauf bezüglichen Verordnung vom
2ten März 1849 wegen der Angelegenheiten der Bresse wird wiederum
aufgehoben .
—-
— — Gesetz über Aufhebung der zu Publication derselben ergangenen
Verordnung vom 2ten März 181t9 .
Grundsteuer, im Jahre 1851 zu entrichtende, — Erlaß. dabei
— — nach welchem Betrage selbige im Jahre 1852 zur Erhebung kommen
soll
Grundstücke — welche Vorschriften die Interessenten bei deren Dismembrirung,
in Bezug auf Einreichung von Zeichnungen, Rissen u. s. w. an die
Steuerbehörde zu beobachten haben .
Grundstückenzusammenlegungen — inwiefern von den Gerichtsbehörden
über die bei ihnen angebrachten Anträge auf Vermittelung derselben
rechtzeitige Anzeige an die Generalcommission zu erstatten ist
Gutsherrliche Rechte, gewisse, in Folge des Gesetzes vom 15ten Mai weg—
gefallene, — welches Verfahren bei Feststellung der deshalb aus der
Staatscafse zu gewährenden Entschädigungen zu beobachten ist
H.
Hagelschädenversicherungsgesellschaft, unter dem Ramen Saxonia in
Budissin errichtete, — Bestätigung der Statuten derselben .
Handdarlehne — Eröffnung einer 41 procentigen Staatsanleihe zu deren
Umwandlung in eine fundirte Staatsschuld . . . .
Tag.
17 Dee.
13 Sept.
15 Dec.
4 April
12 Mai
19 Juli
3 April
21 Oct.
* März
15 März
12 Mai
13 Sept.
15 Dee.
12 Juli
9 Juli
15 Mai
29 Oct.
20 Oct.
10 Jan.
* Jan.
Seite.
482 fg.
326 fg.
477 fg.
85
146 fg.
305 fg.
83
373
71, 86
78
127 fg.
326 fg.
477 fg.
289 fg.
298
129 fg.
388 fg.
373
6 fg.
15 fg.
Paragraph.
3—5
1—7
1—36
1—16