Rechtspolizeiordnung. 168 —
B. Die gesetzlichen Erben.
10. Bezeichnung der gesetzlichen Erben nach ihrem Ver-
hältnis zum Erblasser 4), sowie nach Namen, Ort und
Zeit der Geburt 2), Beruf, Wohnort. Größe der Erb-
teile (in Bruchteilen).
11. Ist die Geburt eines weiteren Erben zu erwarten?
und in welchem Verwandtschaftsverhältnis wird das
zu erwartende Kind zum Erblasser stehen?
Welche Personen sind oder waren vorhanden, durch
welche die obigen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen
würden oder ihr Erbteil gemindert werden würde?
Bezeichnung dieser Personen nach ihrem Verhältnis
zum Erblasser 1), sowie nach Namen, Ort und Zeit
der Geburt ), Beruf, Wohnort.
.-
Falls die unter 12 genannten Personen die Verwandt-
schaft der gesetzlichen Erben mit dem Erblasser ver-
mittelt haben, Angabe von Ort und Zeit der Verehe-
lichung und Namen des anderen Ehegatten.
’*
In welcher Weise sind die unter 12 genannten Personen
weggefallen? (Wenn durch Tod, Angabe von Ort und
Zeit des Todes; im übrigen Bezeichnung der Urkunden,
in welchen der den Wegfall begründende Vorgang
nachgewiesen ist.)
*") Chegalle des Erblassers -- Abkömmlinge des Erblassers (Erben I. Ordnung) — Erben des Erblassers und Abkömmlinge
derselben (Erben II. Ordnung) Großeltern des Erblassers und Abkömmlinge derselben (Erben III. Ordnung) — u. s. w.