Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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Tag. Seite. Paragraph. 
Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 — Gesetz über Ergänzung 
und theilweise Abänderung der §&9 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 
105 derselben . 5 Mai 122 fg. 1—8 
Vermann, Staatsschuldenbuchhalter, — die zu Beschleunigung des Geschäfts 
der Creirung neuer 4½ procentiger Siaatsschuldenaaffenscheine dem- 
selben gewährte Aushülfe betrtrt. 3 Febr. 23 
6 Febr. 38 
Versammlungen — ist Studirenden deren Besuch gestattet? (1 Sept. 320 fg. 1—19 
115 Sept. 329 
Viehsalz — dessen Verkauf betr. 17 April 100 fg. 1 —11 
Volksauflauf — Gesetz über das Verfahren der Behörden bei dessen unter- 
drückung 10 Mai 118 fg. 1—20 
Volksschulen — *se über einige Abänderungen und T * Eite 
vom 6ten Juni 1835 über selbige 3 Mai 107 g. 1—9 
— Ausführungsverordnung hierzu 5 Mai 110 fg. 1—8 
und zwar: 
— Einkommen ständiger Lehrter „ (3 Mai 108 2 
5 Mai 110 1 
— in welchen Fällen die Eutsezung eines ehress von seiner Stelle ver- 
fügt werden kann . 3 Mai 108 fg. 3—7 
5 Mai 111 7u. 8 
Vorder-Neudörfel — Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins 
daselbst . .. . ..... 28 Juni 285 
Vorkaufsrechte an Trennstücken, welche bei Dismembrationen von Grund— 
stücken vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theilbarkeit des Grund- 
eigenthums vom 30sten November 1843 entstanden sin, — sind für 
  
aufgehoben nicht zu achten . . .. 3 April 83 
W. 
Wahlbezirke des Landtags 1851 — deren Erweiterung 21 Mai 174 
Wahlen der Abgeordneten zu dem im * 1851 stattfindenden bandtage — 
deren Veranstaltung . .. 8 Mai 112 
13 Mai 125 fg. 
30 Mai 281 fg. 
17 Juni 283 
20 J li 
—. Bestellung der Commissare zu deren Leitung ". Ang. 200 
11 Aug. 309 
19 Aug. 317 
30 Aug. 319 
Wahlfähigkeitsprüfung der Candidaten der Theologie — wenn selbige 
zu bestehen ist 5 Sept. 325 fg. 1—3 
Wartegelder — Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des T 
vom 7ten März 1835 in Bezug auf selbige . 24 April 103 fg. 1—8 
— dürfen den Betrag von jährlich 2000 Thlrn. nicht übersteigen .. -- - 1 
Wetzsteine — das Hausiren mit selbigen ist verboten W 145 fg. 
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen alle in der geihhausordnung 
zu Budissin angedrohten Rechtsnachtheile — ist unzulässig .. 28 Febr. 61 37 
  
  
 
	        
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