66)
III. Ueberdieß sind die Königlichen Landgerichte und Königlichen Justizämter, in-
gleichen die §I unter 3 genannten Fürstlich und Gräflich Schönburgischen Justizämter berech-
tigt, denjenigen Personen Paßkarten zu ertheilen, welche zwar nicht in ihrem unmittelbaren
Polizei= oder Jurisdictionsbezirke, wohl aber in solchen bei ihnen einbezirkten Ortschaften
wohnen, für welche nach Vorstehendem nicht schon eine andere, von den, in §1 bezeichneten
Behörden zur Paßkartenausstellung ermächtigt ist.
2) Bekanntmachung,
die Chemnitz-Riesger Staatseisenbahn betreffend;
vom 3lsten December 1850.
Nechbem unter heutigem Tage die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn in das ausschließliche Eigen-
thum des Staats übergegangen ist, weshalb die erforderlichen weiteren Veröffentlichungen
seiner Zeit erfolgen werden; so ist die Leitung des Baus und Betriebs bei jener Bahn einer
dem Finanzministerium unmittelbar untergebenen
Königlichen Direction
der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn
übertragen worden, welche zur Zeit ihren Sitz in Chemnitz, von Wiederaufnahme des Baus
an aber und während desselben in Döbeln haben wird.
Zu Jedermanns Nachachtung wird Solches hierdurch bekannt gemacht.
Dresden, am 31 sten December 1850.
Finanz-Ministerium.
Behr. Pfitzmann.
3) Gesetz,
die Eröffnung einer 4 procentigen Staatsanleihe betreffend;
vom 10ten Januar 1851.
Wa39, Friedrich August, von GEOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
erachten für angemessen, nicht nur wegen Umwandlung der unter der Creditermächtigung wäh-
rend der letztverflossenen beiden Finanzperioden mit 6,400,000 Thlr. — — begriffenen
Handdarlehnsschuld in eine fundirte Staatsschuld behufige Einleitung treffen, sondern auch,
für den Zweck der ferner zu bestreitenden, hauptsächlich durch das Eisenbahnwesen veranlaßten
außergewöhnlichen Staatsausgaben, eine abermalige außerordentliche Verstärkung der baaren
Cassenbestände eintreten zu lassen und beschließen demnach, zugleich mit Rücksicht auf die von
den Kammern des letztverwichenen und des gegenwärtig versammelten Landtags zu Fortsetzung