8 231.
-232.
: 233.
2534.
235.
236.
M
* 237.
M *
. 240.
M
M M M M
8 246.
-247.
248.
249.
250.
251.
252.
253.
254.
255.
256.
257.
258.
259.
260.
261.
262.
263.
264.
M M M M K
M M M M. M M M M A W
M
238.
239.
241.
242.
243.
244.
245.
( 278)
Kosten.
Entschädigung für ungangbare Halden.
Abtretung von Staatsgut.
Cap. II. Die Vergütung der Bergschäden betreffend.
Allgemeine Verbindlichkeit der Bergwerksunternehmer zu Vergütung der Bergschäden.
Wegfall dieser Verbindlichkeit.
Entschädigung rücksichtlich der durch zukünftige Grubenbaue für zu errichtende Gebäude und
Anlagen vorhandenen Gefahr.
Beschränkung des Bergbaues bei Collisionen mit öffentlichen oder gewerblichen Anlagen im
überwiegenden Interesse der letztern.
Entschädigungsansprüche des Bergwerksunternehmers.
Beschränkung der noch nicht begonnenen Bergwerksunternehmen im Interesse vorgedachter
Anlagen.
Befugniß der Bergbehörden und Bergwerksunternehmer, fremde Grundstücke zu begehen und
Untersuchungen daselbst vorzunehmen.
Entscheidung bei Collisionen zwischen Bergwerks= und Oberflächen-Anlagen.
Ausmittelung der Schädenvergütung.
Rechtsweg.
Caution.
Kosten.
Abschnitt I.
Von der Benutzung der Bergwerkswasser.
Verfügung über die, durch den Bergbau erschrotenen Wasser innerhalb der Grubenräume.
Verfügung über die durch den Bergbau erschrotenen Wasser außerhalb der Grubenräume.
Zwecke der Benutzung dieser Wasser.
Verleihung dieser Wasser zu Bergwerkszwecken.
Fortsetzung.
Fortsetzung.
Concurrenz mehrerer Gesuche um Verleihung.
Beschränkung der Verleihung auf den nothwendigen Wasserbedarf.
Fortsetzung.
Fortsetzung.
Fortsetzung.
Bestimmungen rücksichtlich der früher ertheilten Verleihungen.
Fortsetzung.
Fortsetzung.
Verlust des verliehenen Wasserbenutzungsrechts.
Anderweite Verleihung.
Fortsetzung.
Verbindlichkeit der Grundstücksbesitzer zur Aufnahme der Bergwerkswasser.
Verweisung auf andere gesetzliche Bestimmungen über die Benutzung der fließenden Wasser.