Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(288 ) 
S LI. Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind ermächtigt, ein jedes ein- 
zeln innerhalb des ihm hiermit angewiesenen Wirkungskreises und, wiefern die fraglichen 
Gegenstände in die beiderseitigen Ressorts einschlagen, gemeinschaftlich die zu weiterer Aus- 
führung der vorstehenden allgemeinen Vorschriften erforderlichen Anordnungen zu erlassen. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen und das König- 
liche Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 26sten Juni 1851. 
Friedrich August. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Johann Heinrich August Behr. 
  
  
. 60) Bekanntmachung, 
die Stellvertretung des Regierungscommissars für den 6ten bäuerlichen 
Wahlbezirk betreffend; 
vom gten Juli 1851. 
Nachdem mit Leitung der für den 6ten bäuerlichen Landtagswahlbezirk angeordneten Er- 
gänzungswahl auf die Dauer der durch Erkrankung des Amtshauptmanns von Winkler ein- 
getretenen Abhaltung des Letzteren 
der Kriegsrath Petzsch allhier 
beauftragt worden ist, so wird dieß hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am gten Juli 1851. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. 
Eppenvorf. 
  
Letzte Absendung: am 16ten Juli 1851.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.