Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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, 9 der 
69ach jeder Revision hat der technische Beamte eine kurze Bemerkung deshalb unter d n 
tificat zu bringen. &619 der In- 
das Certificat z g gruster 
13ten Septem- 
ber 1849.) 
10. Die Ausführung der Bestimmung, daß alle älteren Anlagen nachrevidirt werden (Zu § 10 der 
sollen, ist den technischen Beamten durch die Polizeibehörden dadurch möglich zu machen, daß **- 
die letzteren den ersteren Nachricht von den in ihrem Bezirke vorhandenen älteren, noch nicht er In 
struction vom 
revidirten Anlagen geben. 13ten Septem- 
& 11. Rücksichtlich der Behandlung der durch die Verordnung vom 13ten September i 1“ 
1849 herbeigeführten Geschäfte beim Liquidiren ist von den verschiedenen Polizeibehörden Verordnung 
nicht ganz gleichmäßig verfahren worden. Es wird deshalb hiermit verordnet, daß in allen vom 13ten Sep- 
dergleichen Sachen die Communicationen mit den technischen Beamten als Officialsachen zu bember 1849.) 
behandeln sind und weder Stempel zu verwenden, noch Porto zu berechnen ist. 
Dresden, den 25sten Juni 1851. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
von Friesen. Behr. 
Demuth. 
  
63) Bekanntmachung, 
die mit der Beaufsichtigung der Dampfkessel beauftragten technischen Beamten 
betreffend; 
vom 25sten Juni 1851. 
Von den Ministerien des Innern und der Finanzen wird hierdurch unter Bezugnahme auf 
die in §2 der Verordnung wegen polizeilicher Beaufsichtigung der Dampfkessel vom 13ten Sep- 
tember 1849 und § 2 der Verordnung wegen des nämlichen Gegenstandes vom heutigen Tage 
getroffenen Bestimmungen über die Concurrenz besonderer technischer Beamten bei den bezüg- 
lichen, den Polizeibehörden obliegenden Erörterungen und Entscheidungen bekannt gemacht, daß 
für die Bezirke der Kreisdirectionen Dresden und Budissin 
sowie 
für alle Eisenbahnen und fiscalischen Anlagen 
der Professor Schubert an der technischen Bildungsanstalt in Dresden, 
für die Kreisdirectionsbezirke Zwickau und Leipzig 
der Brandversicherungsinspector Kato in Chemnitz 
dermalen mit dieser Function beauftragt, und daß zur Stellvertretung in Verhinderungsfällen 
ersterem ç 
der Assistent Häckel an der technischen Bildungsanstalt zu Dresden, 
1851. 47
	        
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