Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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Auswanderungsschein. 
Von der unterzeichneten Behörde wird hierdurch bescheinigt, daß dem Wegzuge 
des Tischlermeisters Johann Georg Naumann zu Dresden, 
geboren am 1 #ten Januar 1807 
mit seiner Ehefrau, 
Wilhelmine Rofsalie geborener Ullrich, 
und seinen ehelichen Kindern: 
Karl Friedrich, geboren am 2 sten November 1833 und 
Friedrich Wilhelm, geboren am öten April 1839 
aus dem Königreiche Sachsen zum Behuf der von ihm beabsichtigten Niederlassung zu 
Hof im Königreiche Bapern, weder in Ansehung der hierländischen Militärpflicht, noch 
sonft ein nach diesseitiger Gesetzgebung zu berücksichtigendes Hinderniß entgegensteht. 
Dresden, am isten December 1851. 
Der Stadtrath daselbst. 
  
N. J. 
Bürgermeister. 
  
Zu Bestätigung und Beglaubigung des obigen, von dem Stadtrathe zu Dresden für 
den dorugen Tischlermeister Johann Georg Naumann und dessen darin benannte Familien- 
alieder ausgefertigten Auswanderungsscheines. 
Dresden, am 10ten December 185 1. 
Die Königlich Sächsische Kreisdirection daselbst. 
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