Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

  
für das Königreich Sechsen, 
Z Stück vom Jahre 1851. 
& 6) Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung der Landrentenbankverwaltung betreffend; 
vom 2ten Januar 1851. 
Nachdem Se. Königliche Majestät in Folge des Austritts des in Ruhestand versetzten Fi- 
nanzoberbuchhalters, Kammerrath Nietzsche aus der Landrentenbankverwaltung der letzteren 
den neu ernannten Finanzoberbuchhalter Simon als Commissar zuzuordnen geruht haben, so 
wird solches und daß demnach von jetzt an die Landrentenbankverwaltung aus folgenden Mit- 
gliedern, nämlich dem 
Geheimen Regierungsrathe D. Carl Friedrich Schaarschmidt, 
Geheimen Rathe Adolph von Weissenbach und 
Finanzoberbuchhalter Friedrich Ludwig Eugen Simon 
besteht, andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 2ten Januar 1851. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Geuder. 
  
AM. 7) Bekanntmachung 
wegen der dem Gesetze vom 10ten Januar 1851 gemäß zu eröffnenden neuen 
41 procentigen Staatsanleihe; 
vom 18Sten Januar 1851. 
In Ausführung des Gesetzes vom 10ten Januar 1851, die Eröffnung einer 4 procen- 
tigen Staatsanleihe betreffend, bringt das Finanzministerium hiermit Folgendes zur öffent- 
lichen Kenntniß: 
1851. 4
	        
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