Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(371) 
Gesch-zund Verordnungsblatk 
für das Königreich Sachsen, 
248 Stück vom Ka 181. 
  
MÆ 5 Bemtmachung. 
den Beitritt des Königreichs Hannover zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen- 
vereine betreffend; 
vom 20sten October 1851. 
De Königreich Hannover wird mit dem 1sten December laufenden Jahres dem Deutsch- 
Oesterreichischen Telegraphenvereine beitreten. Dem zu Folge werden von gedachtem Zeit- 
punkte ab zunächst die Telegraphenlinien von Hannover über Harburg nach Hamburg und 
von Hannover nach Bremen für den telegraphischen Verkehr eröffnet werden. 
Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 
Bekanntmachung der Königlich Hannoverschen Telegraphenstationen sowie der Beförderungs- 
gebühren für die dießfallsige Correspondenz durch die Direction der Staatstelegraphen erfol- 
gen wird. 
Dresden, den 20ssten October 1851. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
von Ehrenstein. Opelt. 
91) Decret 
zu einem fernerweiten Nachtrage zu den Statuten der Chemnitzer Stadtbank; 
vom 14ten October 1851. 
Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen rc. 2c. 2c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern das Fort- 
bestehen der Chemnitzer Stadtbank auch über das Jahr 1851 hinaus, jevoch für jetzt nur auf 
fünf Jahre und bis zu Ende des Jahres 1856 gestattet, auch dem deshalb von dem Stadt- 
1851. 59 
 
	        
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