Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(467 ) 
I. 
Schema zu einem Muthzettel, 
die Muthung eines Erbstollns betreffend. 
In dem Bergfreien der Königlichen Bergamtsrevier Freiberg muthe ich, der Unterschriebene, 
einen Erbstolln, mit allen einem solchen zustehenden Rechten und Befugnissen, in nach- 
bezeichneter Lage. Das Mundloch soll auf den Fluren des Kammerguts Großschirma, am 
linken Ufer des Muldenflusses, bei 25 Lachter unterhalb des, zu Churprinz Friedrich August 
Erbstolln gehörigen Canalwehres (von der Wehrkappe weggemessen) angesetzt und der Erb- 
stolln von hieraus südwestlich in das ansteigende Gebirge getrieben werden. Diesem Erbstolln 
bitte ich bei der Verleihung den Namen Versorgung Gottes Erbstolln beizulegen. 
Freiberg, am .. .. . . ... 
X. 
Schema 
zu einer 
Verleihungsurkunde eines Erbstollus. 
Nachdem von N. J. vorstehende Muthung (die Muthung ist der Verleihungsurkunde wört- 
lich voranzuschreiben oder zu inseriren) am . . . . ... bei unterzeichnetem Bergamte eingelegt 
worden und der darin nachgesuchten Verleihung ein Bedenken nicht entgegen gestanden, so ist 
am heutigen Tage dem Muther N. N. das Recht, einen Erbstolln, an dem in der Muthung 
bezeichneten Punkte und zwar auf den Fluren des Kammerguts Großschirma, am linken Ufer 
des Muldenflusses 25 Lachter unterhalb des, zu Churprinz Friedrich August Erbstolln gehö— 
rigen Canalwehres (von der Wehrkappe an gemessen) anzusetzen und von hieraus, der Haupt— 
richtung nach, südwestlich in das ansteigende Gebirge zu treiben, verliehen, auch genehmigt 
worden, daß diesem Erbstolln der Name 
Versorgung Gottes Erbstolln 
beigelegt werde. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige 
Verleihungsurkunde 
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum hiesigen 
Verleihbuche Nr. Bl. gebracht worden. 
Freiberg, am . . ... . ... 
Königlich Sächsisches Bergamt daselbst.
	        
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