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I.
Schema zu einem Muthzettel,
die Muthung eines Erbstollns betreffend.
In dem Bergfreien der Königlichen Bergamtsrevier Freiberg muthe ich, der Unterschriebene,
einen Erbstolln, mit allen einem solchen zustehenden Rechten und Befugnissen, in nach-
bezeichneter Lage. Das Mundloch soll auf den Fluren des Kammerguts Großschirma, am
linken Ufer des Muldenflusses, bei 25 Lachter unterhalb des, zu Churprinz Friedrich August
Erbstolln gehörigen Canalwehres (von der Wehrkappe weggemessen) angesetzt und der Erb-
stolln von hieraus südwestlich in das ansteigende Gebirge getrieben werden. Diesem Erbstolln
bitte ich bei der Verleihung den Namen Versorgung Gottes Erbstolln beizulegen.
Freiberg, am .. .. . . ...
X.
Schema
zu einer
Verleihungsurkunde eines Erbstollus.
Nachdem von N. J. vorstehende Muthung (die Muthung ist der Verleihungsurkunde wört-
lich voranzuschreiben oder zu inseriren) am . . . . ... bei unterzeichnetem Bergamte eingelegt
worden und der darin nachgesuchten Verleihung ein Bedenken nicht entgegen gestanden, so ist
am heutigen Tage dem Muther N. N. das Recht, einen Erbstolln, an dem in der Muthung
bezeichneten Punkte und zwar auf den Fluren des Kammerguts Großschirma, am linken Ufer
des Muldenflusses 25 Lachter unterhalb des, zu Churprinz Friedrich August Erbstolln gehö—
rigen Canalwehres (von der Wehrkappe an gemessen) anzusetzen und von hieraus, der Haupt—
richtung nach, südwestlich in das ansteigende Gebirge zu treiben, verliehen, auch genehmigt
worden, daß diesem Erbstolln der Name
Versorgung Gottes Erbstolln
beigelegt werde.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige
Verleihungsurkunde
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum hiesigen
Verleihbuche Nr. Bl. gebracht worden.
Freiberg, am . . ... . ...
Königlich Sächsisches Bergamt daselbst.