No.
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(470 )
Für die Ungültigkeitserklärung einer Muthung .
Für die Verleihung von Grubenfeld, einschließlich des Protocolls und
Eintrags in das Lehnbuch
bis mit 5 Maaßeinheiten
von jeder folgenden Einheit noch
Für die Verleihung eines Erbstollns, eben so, .
Für die Ausfertigung der Verleihungsurkunde bei einem Feldumfange
bis mit 10 Maaßeinheiten. .....
bis mit 50 dergleichen
bis mit 100 dergleichen
bis mit 200 dergleichen
von 201 und mehr Einheiten
wegen eines Erbstollns
Für die Abhaltung der Vermessungs- und Verlochsteinungs- CExpedi-
tion einschließlich des Protocolls, jedoch ausschließlich der Mark-
scheidergebühren,
bei Setzung von 5 Lochsteinen und darunter
von jedem folgenden Lochstein noch. .
Für Vergewerkschaftung eines Berggebäudes, einschließlich der dieß-
fallsigen Erörterungen
Für die bei der Vergewerkschaftung erfolgte Eintragung eines Kur-
inhabers in das Gegenbuch und für Ausstellung des Kurscheins
Für die Löschung einer Gewerkschaft im Gegenbuche .
Für die öffentliche Bekanntmachung nach der Bestätigung oder na
dem Aufhören einer Gewerkschaft
Für die Bestellung eines Officialbevollmächtigten zur Vertretung ge-
setzwidrig getheilter Kure .
Für Umgewährung eines ganzen oder Bruchtheil- Kures und Aus-
stellung des Kurscheins:
a) bei Zubußgruben.
b) bei Gruben im Freiverbau
c) bei Ausbeut= und Verlagsgruben, dafern auf den umzu-
gewährenden Kux oder Kurantheil jährlich (in den der
Umgewährung zunächst vorhergegangenen 4 Ouartalen)
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ein Betrag von 5 Thlr. — — und weniger Ausbeute
oder Verlag vertheilt worden
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Thlr.
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10
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10
10
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Ngr.
Pf.