Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(M.) 
  
Stellvertretung in der activen Armee — wird in hiesigen Landen wiederum 
eingeführt ..... ... 
Steuern und Abgaben — dinanzgeset 1 über deren Erhebung! in den dahten 
1852 —1854 
— Ausführungsverordnung dam 
Strafanstalten = Landes--— — Rangverhältniß der Directoren derselben 
Strehla, Stadt, — Verlegung des zeither daselbst bestandenen Elbzollamtes 
nach Riesa 
Subhastationen von Grundstücken, necessäre, — inwiefern in den hierüber 
zu erlassenden gerichtlichen Bekanntmachungen die Nummer, unter 
welcher das Grundstück im Grund- und Hypothekenbuche inhelnagen 
steht, zu nennen ist . 
—Benachr1chtcgungder hypothekarqchen Gläubiger hierbon 
T. 
Tarif, s. Zolltarif. 
Techniker, geprüfte, — deren Verpflichtung 
Telegraphen — Maaßregeln gegen freventliche Versuche einer Störung des 
Betriebs derselben 
Telegraphenlinien, hierländische, — deren Vverbinvung mit denen des 
Königreichs der Niederlande 
Telegraphenverein, Deutsch- Oesterreichischer, 4 Zusammenstellung der 
Bestimmungen über die Behandlung der internationalen Correspon- 
denzen dabei 
Telegraphische Correspondenz innerhalb des genigrich Sechsen — 
Ermäßigung der Gebühren dabei 
Teutonia, Renten-, Capital= und Lebens- Versicherungsbank in geipzig, — 
deren Bestätigung 
Thierärzte, in hiesigen Landen und den angrenzenden Herzog= und Fürsten- 
thümern befindliche, — Bestätigung der Statuten der für deren Hin- 
terlassene errichteten Wittwencasse 
Todesstrafe — wird kurfüg in biesigen Landen h das 6 halser 
vollstreckt .. . 
u. 
Uebergangsabgabe vom vereinsländischen Fleischwerke — deren Höhe 
Uebergangssteuer von dem aus anderen Zollvereinsstaaten in das Groß- 
herzogthum Baden einzuführenden Branntweine — deren Erhöhung 
Ullitz — Einziehung des Uebergangssteueramtes daselbst und der Uebergangs— 
straße von Hof nach Plauen über Ullitz . 
Untergerichte, s. Gerichtsbehörden. 
Unterthanenrecht — Gesetz über Erwerbung und d Verlust desselben in hie 
sigen Landen . 
— Ausführungsverordnung dazu 
  
  
  
Tag. 
3 Juni 
4 Juni 
27 Mai 
23 Sept. 
2 Sept. 
4 Juni 
19 Jan. 
6 Nov. 
9 Dec. 
29 Febr. 
27 Nov. 
2 Dee. 
13 Oct. 
25 Mai 
29 Mai 
26 April 
2 Aug. 
2 Juli 
2 Juli 
  
  
Seite. 
99 fg. 
106 fg. 
88 fg. 
90 fg. 
311 
285 
138 fg. 
49 fg. 
315 fg. 
334 
33 fg. 
319 fg. 
333 fg. 
309 fg. 
331 fg. 
94 fg. 
154 fg. 
63 
277 
240 fg. 
247 fg. 
  
  
  
Paragraph. 
1—5 
1—5 
1—6 
1—5 
7—15 
40—51 
1—27 
1—23
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.