Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

(XXV) 
  
Zinsen, s. Erbverwandlungszinsen. 
Zoll für aus dem Auslande eingehendes Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl — 
dessen Erhebung wird bis mit Ende Septeniber 1852 eingestellt 
— — die Branntwein= und Uebergangssteuer im Großherzogthume Baden 
betr. 
Zolltarif, neuer, zwischen ven Staaten des deutschen ollvereins und der 
Ottomannischen Pforte im Jahre 1851 vereinbarter, — Berichtigung 
eines Fehlers darin 
— für die Jahre 1846, 1847 und 1848, bis jetzt in Kraft verbliebener, — 
Ermäßigung des Durchgangezolls für Zink auf den im Abschnitte I., 
Abtheilung III. desselben verzeichneten Straßen 
Zollverein, deutscher, — Additionalconvention zu dem zwischen selbigem 
und dem Königreiche Belgien abgeschlossenen Handels= und Schiff- 
fahrtsvertrage vom 1sten September 1844 
— — Vertrag zwischen den dazu gehörigen Staaten und den Nieder- 
landen über Handel und Schifffahrt 
— — Auszug aus dem unter den dazu gehörigen Staaten über die Be- 
handlung des Güter= und Effectentransports auf den Eisenbahnen in 
Bezug auf das Zollwesen provisorisch verein barten allgemeinen Regulative 
— — Einziehung des Uebergangssteueramtes in Ullitz und der Ueber- 
gangsstraße von Hof nach Plauen über Ullitz .. 
— — Verlegung des Elbzollamtes in Strehla nach Riesa .. 
—-——VerembarungzwischenselbcgemunddemKomgretcheder Nieder— 
lande über die gegenseitige Behandlung der Handelsreisenden wegen 
der von letzteren zu entrichtenden Abgaben . 
Zollvereinsländisches Fleischwerk, steuerbares, — nach witte Höhe 
die Uebergangsabgabe davon zu entrichten ist . 
Zwangsversteigerungeu,s.Subhastastionem 
  
  
Tag. 
(4 März 
126 Aug. 
26 April 
12 Mai 
26 Mai 
29 April 
9 Juni 
26 Juni 
2 Aug. 
2 Sept. 
23 Sept. 
(25 Mai 
129°Mai 
  
  
Seite. 
27 
283 
63 
77 
65 fg. 
164 fg. 
269 fg. 
277 
285 
305 fg. 
94 fg. 
154 fg. 
i 
  
Paragraph. 
7—15 
40—51 
— —
	        
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