(XXV)
Zinsen, s. Erbverwandlungszinsen.
Zoll für aus dem Auslande eingehendes Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl —
dessen Erhebung wird bis mit Ende Septeniber 1852 eingestellt
— — die Branntwein= und Uebergangssteuer im Großherzogthume Baden
betr.
Zolltarif, neuer, zwischen ven Staaten des deutschen ollvereins und der
Ottomannischen Pforte im Jahre 1851 vereinbarter, — Berichtigung
eines Fehlers darin
— für die Jahre 1846, 1847 und 1848, bis jetzt in Kraft verbliebener, —
Ermäßigung des Durchgangezolls für Zink auf den im Abschnitte I.,
Abtheilung III. desselben verzeichneten Straßen
Zollverein, deutscher, — Additionalconvention zu dem zwischen selbigem
und dem Königreiche Belgien abgeschlossenen Handels= und Schiff-
fahrtsvertrage vom 1sten September 1844
— — Vertrag zwischen den dazu gehörigen Staaten und den Nieder-
landen über Handel und Schifffahrt
— — Auszug aus dem unter den dazu gehörigen Staaten über die Be-
handlung des Güter= und Effectentransports auf den Eisenbahnen in
Bezug auf das Zollwesen provisorisch verein barten allgemeinen Regulative
— — Einziehung des Uebergangssteueramtes in Ullitz und der Ueber-
gangsstraße von Hof nach Plauen über Ullitz ..
— — Verlegung des Elbzollamtes in Strehla nach Riesa ..
—-——VerembarungzwischenselbcgemunddemKomgretcheder Nieder—
lande über die gegenseitige Behandlung der Handelsreisenden wegen
der von letzteren zu entrichtenden Abgaben .
Zollvereinsländisches Fleischwerk, steuerbares, — nach witte Höhe
die Uebergangsabgabe davon zu entrichten ist .
Zwangsversteigerungeu,s.Subhastastionem
Tag.
(4 März
126 Aug.
26 April
12 Mai
26 Mai
29 April
9 Juni
26 Juni
2 Aug.
2 Sept.
23 Sept.
(25 Mai
129°Mai
Seite.
27
283
63
77
65 fg.
164 fg.
269 fg.
277
285
305 fg.
94 fg.
154 fg.
i
Paragraph.
7—15
40—51
— —