Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pom- 
mer Esche, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Alerander Max Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Carl Meixner; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Zoll= und Steuer-Direktor Bruno von Schimpff; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der indirecten Steuern und Zölle Dr. Otto 
Klenze; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Direktor im Finanz-Ministerium Carl Friedrich von Sigel; 
Seine Königliche Hoheit der Regent von Baden: 
Höchst Ihren Ministerialrath Joseph Hack; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Höchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Duysing; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Höchst Ihren Ministerialrath Maximilian von Biegeleben; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsverein betheiligten Sou- 
veraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner König- 
lichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen = Weimar- 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hobeit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie 
und
	        
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